Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/25: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 18 Seiten
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Wie finanzieren sich die Angebote seit dem Wegfall der Finanzhilfen? Haben sich die Angebote seit dem Wegfall der Finanzhilfen verändert, und hat dies Auswirkungen auf die Auslastung? Sind die Angebote in unterschiedlicher Weise vom Wegfall der Finanzhilfen betroffen? Zusätzlich zur Frage der Nachhaltigkeit soll untersucht werden, ob mit dem Impulsprogramm des Bundes Aktivitäten in den Kantonen und Gemeinden ausgelöst wurden, welche die Schaffung von Betreuungsplätzen nachhaltig begünstigen.
Für die Frage der Nachhaltigkeit sind 391 Institutionen, deren Gesuche bis zum 31. Dezember 2007 erfolgreich abgeschlossen werden konnten, mittels Fragebogen befragt worden. 341 Fragebogen wurden zurückgeschickt, dies entspricht einer Rücklaufquote von 89%. Die ersten Ergebnisse zeigen, dass die Nachhaltigkeit der Finanzhilfen gross ist. So existieren 99% der Kindertagesstätten und 94% der Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung auch nach Wegfall der Finanzhilfen noch. Die Anzahl Betreuungsplätze konnte bei den meisten Einrichtungen aufrecht erhalten, bei etlichen Einrichtungen sogar noch erhöht werden. Der Evaluationsbericht wird bis Ende August 2009 vorliegen.
1.4 Entstehungsgeschichte der vorgeschlagenen Änderung
Im Laufe der Herbstsession 2005 reichten fünf Parlamentarierinnen fünf parlamentarische Initiativen ein18. Diese verlangten eine Änderung der Bundesverfassung (Art. 62 Abs. 3). Die Kantone erhielten den Auftrag, dafür zu sorgen, dass ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzender Betreuung bereitgestellt wird. Der Bund kann sie bei dieser Aufgabe unterstützen.
Zwischen der Einreichung dieser parlamentarischen Initiativen und deren Behandlung durch das Parlament genehmigte die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 14. Juni 2007 die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat)19. Das Konkordat kam zustande, nachdem das Schweizer Stimmvolk und alle Stände am 21. Mai 2006 die neuen Bildungsartikel in der Bundesverfassung angenommen hatten, aufgrund derer die Bildungsverantwortlichen (also die Kantone oder je nach Bildungsstufe Bund und Kantone zusammen) verpflichtet sind, wichtige Eckwerte im Bildungsbereich national einheitlich zu regeln. Das HarmoS-Konkordat harmonisiert somit gesamtschweizerisch die Dauer und die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Durch den Beitritt zum Konkordat verpflichten sich die Unterzeichnerkantone auch, die Unterrichtszeit auf Primarschulstufe in Blockzeiten zu organisieren und dem Bedarf vor Ort entsprechende Tagesstrukturen anzubieten. Da in der Zwischenzeit zehn Kantone beigetreten sind20, kann das Konkordat in Kraft gesetzt werden. Die Kantone haben nun sechs Jahre zur Verfügung, um ihre Strukturen (Einschulungsalter, Dauer der Bildungsstufen) anzupassen und die Bildungsstandards umzusetzen.
Am 13. März 2008 gaben die EDK und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) eine gemeinsame Erklärung21 ab, nach der die Verantwortung für die interkantonale Koordination im Bereich der Tagesstrukturen für Kinder in der obligatorischen Schule bei der EDK liegt, während die SODK für die interkantonale Koordination im Bereich der Tagesstrukturen für Säuglinge und Kleinkinder (0 bis 4 Jahre) zuständig ist.
1805.429 Pa. Iv. (Egerszegi-Obrist Christine) Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung, 05.430 Pa. Iv. (Genner Ruth) Bessere Chancen für Kinder und Familien, 05.431 Pa. Iv. (Fehr Jacqueline) Bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche, 05.432 Pa. Iv. (Riklin Kathy) Einführung von Tagesschulen, 05.440 Pa. Iv. (Haller Ursula) Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung.
19http://edudoc.ch/record/24711/files/HarmoS_d.pdf
20Bezüglich Stand der kantonalen Beitrittsverfahren vgl.
http://www.edudoc.ch/static/web/arbeiten/harmos/liste_rat_df.pdf
21Kinderbetreuung: Familienergänzende Tagesstrukturen, gemeinsame Erklärung der EDK und der SODK vom 13. März 2008, http://www.edudoc.ch/static/web/aktuell/erkl_kinderbetreu_d.pdf