Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/27: Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) · 16 Seiten
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Da öffentlich zugängliche Räume und Arbeitsplätze grundsätzlich rauchfrei sind, müssen keine teureren, schwierig zu konzipierenden und kaum wirksamen Lüftungssysteme zum Schutz der Nichtrauchenden vor Passivrauch installiert werden. Für Betriebe entstehen Investitionskosten dann, wenn ein Fumoir oder ein Raucherbetrieb eingerichtet werden soll und wenn noch keine mechanische Belüftung vorhanden ist. Für die Installation einer neuen Lüftungsanlage ist mit Gesamtkosten von 15 bis 20 Franken pro Kubikmeter geförderter Luft zu rechnen. Für die Einrichtung eines kleinen Fumoirs für bis zu 14 Rauchende sind rund 10'000 Franken zu investieren (Anlage mit Leistung von 500 m3/h, Wärmerückgewinnung, Türschliesser). Ist eine Lüftungsanlage nach dem Stand der Technik vorhanden, können die Anforderungen an Raucherräume durch Anpassungen der bestehenden Anlage erfüllt werden, was mit wesentlich geringeren Investitionskosten verbunden sein dürfte.
Ein Rauchverbot am Arbeitplatz hat positive Auswirkungen auf die Betriebskosten: Die Kosten für Reinigung, Schäden (u.a. Brände), Versicherungen etc. sinken, desgleichen die Kosten infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen und geringerer Fehlzeiten des arbeitenden Personals.26 Schliesslich verringert die Einführung eines Rauchverbots generell die Anzahl der Rauchenden und die durchschnittliche Anzahl konsumierter Zigaretten pro Raucherin bzw. Raucher nimmt ab.27
26 Bericht des Bundesrates zum Schutz vor Passivrauchen vom 10. März 2006, BBl 2006 3701.
27 Fichtenberg CM et al. (2002). Effect of smoke-free workplaces on smoking behaviour: systematic review. In: BMJ, 325, 188-194.