Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/27: Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) · 16 Seiten
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3 Auswirkungen
3.1. Kosten für den Bund
Die Umsetzungsarbeiten, die durch das neue Bundesgesetz und die Verordnung entstehen, werden mit den bestehenden personellen und finanziellen Ressourcen geleistet werden.
3.2. Kosten für die Kantone
Der Vollzug wird für die Kantone einen geringen finanziellen Mehrbedarf für Bewilligungen von Raucherbetrieben zur Folge haben. Einzelne Kantone werden die Aufgabe zur Erteilung der Bewilligungen und zur Kontrolle an die Gemeinden delegieren.
Zurzeit liegen noch keine Zahlen zu den Kosten für die Bewilligungen von Raucherbetrieben vor. Für Kontrollen dürfte kein zusätzlicher Arbeitsaufwand entstehen, weil diese mit bereits bestehenden Kontrollen abgedeckt werden. Schliesslich wird sich auch der soziale Druck sowohl von Seiten der Arbeitnehmenden als auch der Kundschaft namentlich in Restaurants und Bars merklich auf die Einhaltung des Rauchverbots auswirken.
3.3 Auswirkungen auf die Gesundheit
Die gesundheitsschädigenden Folgen des Passivrauchens sind wissenschaftlich belegt. Es gibt keine Schwelle der Exposition, unterhalb welcher Tabakrauch unbedenklich wäre. Die Zusammensetzung des auf diese Weise eingeatmeten Rauchs unterscheidet sich qualitativ nicht vom Rauch, der von den Rauchenden direkt inhaliert wird. Im Tabakrauch wurden mehr als 4’000 Stoffe identifiziert. Bekannt ist, dass mindestens 250 Stoffe gesundheitsschädlich sind, 90 davon erzeugen nachgewiesenermassen Krebs oder stehen im Verdacht krebserzeugend zu sein.16 Die International Agency for Research on Cancer (IARC) deklarierte 2002 offiziell den Passivrauch als krebserregend.17
Passivrauch reizt akut die Atemwege und kann zu Kurzatmigkeit bei körperlicher Belastung, erhöhter Infektanfälligkeit, Kopfschmerzen und Schwindel führen. Passivrauchen kann bei exponierten Nichtrauchenden Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Asthma, Lungenentzündungen und andere Infektionen der Atemwege im Erwachsenenalter hervorrufen und im Kindsalter zu „plötzlichem Kindstod“, Ohrenentzündungen, Bronchitis, Lungenentzündungen oder Asthma führen.18 Das Inhalieren von Passivrauch erhöht das Risiko für Nichtrauchende, unter diesen Krankheiten zu leiden. Bei Passivrauchexposition steigt das Risiko um 25 Prozent, einen Lungenkrebs oder einen Infarkt zu haben.19 Sind Personen regelmässig dem Passivrauch ausgesetzt, wie das Servierpersonal in Gastronomiebetrieben, steigt das Risiko um 100 Prozent, an Lungenkrebs zu erkranken.20
Für die Schweiz existieren keine spezifischen Studien zur Mortalität von Personen, die Passivrauch ausgesetzt waren. Die passivrauchbedingte Morbidität (Erkrankung infolge des Passivrauchens) ist hingegen in der Schweiz verschiedentlich untersucht worden. Gemäss einer Schätzung des Bundesrats sterben in der Schweiz jedes Jahr mehrere Hundert Personen infolge des
16 Deutsches Krebsforschungszentrum (2009). Krebserzeugende Substanzen im Tabakrauch. Heidelberg: dkfz.
17 International Agency for Research on Cancer (2002). IARC Monographs programme declares second-hand smoke carcinogenic to humans. Press release N° 141. www.iarc.fr/en/Media-Centre/IARC-Press- Releases/Archives-2003-1998/2002/IARC-monographs-programme-declares-second-hand-smoke-carcinogenicto-humans (25.03.2009).
18 Bericht des Bundesrates zum Schutz vor Passivrauchen vom 10. März 2006, BBl 2006 3699 ff., und Anhang S. 3722 f.
19 Bonita R et al. (1999). Passive smoking as well as active smoking increases the risk of acute stroke. In: Tobacco Control, 8, 156-160.
20 Stayner L et al. (2007). Lung cancer risk and workplace exposure to environmental tobacco smoke. In: Am J Public Health, 97, 545-551.