Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/4: Bundesgesetz über die politischen Rechte (Bedingter Rückzug von Volksinitiativen) · 15 Seiten
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5 Auswirkungen
5.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine finanziellen und personellen Auswirkungen, es sei denn, dass durch den vermehrten Rückzug von Volksinitiativen der Aufwand für bestimmte Volksabstimmungen eingespart werden kann.
5.2 Vollzugstauglichkeit
Die Verfahrensabläufe sind im BPR präzis geregelt und alle Fristen so bemessen, dass sie eingehalten werden können. Für den Vollzug ist allein der Bund zuständig.
6 Rechtliche Grundlagen
6.1 Verfassungsmässigkeit
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Ausübung des in Artikel 136 Absatz 2 der Bundesverfassung vorgesehenen Initiativrechts. Der Bund regelt gemäss Artikel 39 Absatz 1 der Bundesverfassung die Ausübung der politischen Rechte.
6.2 Erlassform
Gemäss Artikel 164 Absatz 1 Buchstabe a der Bundesverfassung sind die grundlegenden Bestimmungen über die Ausübung der politischen Rechte in Form des Bundesgesetzes zu erlassen.