Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2009/5: Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung: Mindestanforderungen an die Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen · 18 Seiten

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Entwurf vom 30.3.09

Prüfungsfahrzeuge (Anhang 12) nach dem geltenden Recht: vgl. VZV

Änderungsvorschlag:

Anhang 12 Ziffer V (Unterkategorie A1)

(Art. 22)

Praktische Führerprüfung

V. Prüfungsfahrzeuge

Unterkategorie A1: ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen mit einer

Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h

Erläuterung zu Anhang 12:

Motorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h benötigen einen Führersitz (Art. 119 Bst. h in Verbindung mit Art. 144 Abs. 7 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, SR 741.41). Die vorgeschlagene Änderung gewährleistet, dass die praktische Führerprüfung für den Erwerb eines Führerausweises der Unterkategorie A1 mit einem "echten" Motorrad (und nicht mit einem Segway, einem Trottinett mit Benzin- oder Elektromotor oder einem ähnlichen Fahrzeug) absolviert wird.