Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2009/5: Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung: Mindestanforderungen an die Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen · 18 Seiten
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Entwurf vom 30.3.09
Ziffer II: Psychische Mindestanforderungen
1. Gruppe 2. Gruppe
1. Psychische Erkrankungen
1.1 Psychische Störungen Keine psychischen Störungen mit Keine psychischen Störungen mit
bedeutsamen Auswirkungen auf die bedeutsamen Auswirkungen auf realitätsgerechte Wahrnehmung, die realitätsgerechte Wahrneh-Informationsverarbeitung und - mung, Informationsverarbeitung bewertung, das Reaktionsvermögen und -bewertung, das Reaktions- oder die situationsgerechte vermögen oder die situations-Verhaltenssteuerung. Keine gerechte Verhaltenssteuerung. Beeinträchtigung von Keine Beeinträchtigung von Leis-Leistungsreserven. tungsreserven.
Keine erheblichen Persönlichkeits- Kein Schwachsinn. Keine
störungen, insbesondere keine erheblichen
ausgeprägten dissozialen Persönlichkeitsstörungen,
Verhaltensstörungen. insbesondere keine ausgeprägten dissozialen Verhaltensstörungen. Keine rezidivierenden oder phasenhaft verlaufende
erhebliche affektive oder
schizophrene Störungen.
1.2 Organisch bedingte Keine Krankheiten oder organisch Keine Krankheiten mit Beein-
Hirnleistungsstörungen bedingte psychische Störungen mit trächtigung der Hirnleistungsbedeutsamer Beeinträchtigung von fähigkeit. Keine organisch
Bewusstsein, Orientierung, bedingten psychischen
Gedächtnis, Denkvermögen, Re- Störungen.
aktionsvermögen oder andere
Hirnleistungsstörung. Keine
Sinnestäuschungen oder Wahn-
vorstellungen. Keine manische oder
erhebliche depressive
Symptomatik. Keine verkehrs-
relevanten Verhaltensstörungen.
Keine Beeinträchtigung von
Leistungsreserven.
2. Kognitive Fähigkeiten
Keine wesentlichen und nicht Keine nicht kompensierbaren Bekompensierbaren Beeinträchti- einträchtigungen der folgenden gungen der folgenden Leistungs- Leistungsmerkmale:
merkmale:
2.1 Aufmerksamkeit Fokussierte, selektive und geteilte Aufmerksamkeit, Daueraufmerksam-
keit unter Monotonie, Reaktionsvermögen, Stressresistenz.
2.2 Exekutivfunktionen Intelligenz / allgemeines Auffassungsvermögen, logisches und schluss-
folgerndes Denken/Planen, Steuerung und Kontrolle von Handlungsimpulsen, kritisches Reflexionsvermögen.
2.3 Gedächtnis Orientierung, kurz- und mittelfristige Merkfähigkeit, verkehrsspezifisches
Wissen (Verkehrsregeln und -signale).
2.4 Motorik Visuo-bzw. sensomotorische Steuerung