Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2009/5: Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung: Mindestanforderungen an die Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen · 18 Seiten

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Entwurf vom 30.3.09

Ziffer II: Psychische Mindestanforderungen

1. Gruppe 2. Gruppe

1. Psychische Erkrankungen

1.1 Psychische Störungen Keine psychischen Störungen mit Keine psychischen Störungen mit

bedeutsamen Auswirkungen auf die bedeutsamen Auswirkungen auf realitätsgerechte Wahrnehmung, die realitätsgerechte Wahrneh-Informationsverarbeitung und - mung, Informationsverarbeitung bewertung, das Reaktionsvermögen und -bewertung, das Reaktions- oder die situationsgerechte vermögen oder die situations-Verhaltenssteuerung. Keine gerechte Verhaltenssteuerung. Beeinträchtigung von Keine Beeinträchtigung von Leis-Leistungsreserven. tungsreserven.

Keine erheblichen Persönlichkeits- Kein Schwachsinn. Keine

störungen, insbesondere keine erheblichen

ausgeprägten dissozialen Persönlichkeitsstörungen,

Verhaltensstörungen. insbesondere keine ausgeprägten dissozialen Verhaltensstörungen. Keine rezidivierenden oder phasenhaft verlaufende

erhebliche affektive oder

schizophrene Störungen.

1.2 Organisch bedingte Keine Krankheiten oder organisch Keine Krankheiten mit Beein-

Hirnleistungsstörungen bedingte psychische Störungen mit trächtigung der Hirnleistungsbedeutsamer Beeinträchtigung von fähigkeit. Keine organisch

Bewusstsein, Orientierung, bedingten psychischen

Gedächtnis, Denkvermögen, Re- Störungen.

aktionsvermögen oder andere

Hirnleistungsstörung. Keine

Sinnestäuschungen oder Wahn-

vorstellungen. Keine manische oder

erhebliche depressive

Symptomatik. Keine verkehrs-

relevanten Verhaltensstörungen.

Keine Beeinträchtigung von

Leistungsreserven.

2. Kognitive Fähigkeiten

Keine wesentlichen und nicht Keine nicht kompensierbaren Bekompensierbaren Beeinträchti- einträchtigungen der folgenden gungen der folgenden Leistungs- Leistungsmerkmale:

merkmale:

2.1 Aufmerksamkeit Fokussierte, selektive und geteilte Aufmerksamkeit, Daueraufmerksam-

keit unter Monotonie, Reaktionsvermögen, Stressresistenz.

2.2 Exekutivfunktionen Intelligenz / allgemeines Auffassungsvermögen, logisches und schluss-

folgerndes Denken/Planen, Steuerung und Kontrolle von Handlungsimpulsen, kritisches Reflexionsvermögen.

2.3 Gedächtnis Orientierung, kurz- und mittelfristige Merkfähigkeit, verkehrsspezifisches

Wissen (Verkehrsregeln und -signale).

2.4 Motorik Visuo-bzw. sensomotorische Steuerung