Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/91: Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten · 20 Seiten
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Um Unsicherheiten in der Rechtsanwendung (beispielsweise aufgrund der Revision der Energieverordnung) zu vermeiden, sei die Einführung einer Bestimmung, welche den Vorrang von Regelungen auf gleicher Hierarchiestufe regle, empfehlenswert (Swissmem).
Art. 1 Economiesuisse, Ar- Zur Gewährleistung der preissenkenden Wirkung des Cassis-de-Dijon-Prinzips soll-
beitgeberverband, IG ten keine weiteren Ausnahmen verankert werden (wobei teilweise ausdrücklich auf DHS, Coop, Denner, den Bereich der Elektrogeräte verwiesen wurde), respektive seien sämtliche Vorkeh-Migros , FEA, FVB, rungen zu treffen, um eine Benachteiligung der inländischen Hersteller und der Konsumenten durch technische Handelshemmnisse zu vermeiden.
2. Abschnitt: Lebensmittel
Artikel Anhörungsteilnehmer Inhalt der Stellungnahme
Art. 2 Abs. 1 Bst. Nestlé Suisse SA Es wird beantragt, Bst. b betreffend Verpackungsmuster mit Etikette wie folgt zu erb gänzen :
Ein Verpackungsmuster mit Etikette in Originalform oder als Laserdruck.
Art. 2 Abs. 1 Bst. ZH, BE, OW, SO, BS, Es wird beantragt, Bst. c betreffend Angaben über die Rezeptur u. die Spezifikation c SG, GR, TG, TI, VD, des Lebensmittels wie folgt zu formulieren:
NE, FRC, VCKS
Angaben über Die Rezeptur und die Spezifikationen des Lebensmittels.
Art. 2 Abs. 1 Bst. Economiesuisse Ar- Die Bestimmung wird mit Verweis auf Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse als c beitgeberverband problematisch betrachtet.
IG DHS, Coop, Den- Es wird beantragt:
ner, Migros, Promarca,
• Der Ausdruck „die Rezepturen“ ersatzlos zu streichen (IG DHS, Coop,
SKW, Swiss Retail Fe- Denner, Migros);
deration • Die Angaben über die Rezeptur auf sehr generelle u. summarische Angaben zu beschränken; es dürfe keinesfalls ein detailliertes Rezept verlangt werden, sondern lediglich eine Zusammensetzungsangabe (Economiesuisse, Arbeitgeberverband, Swiss Retail Federation);
• In der Verordnung solle explizit auf den Amts- u. Geschäftsgeheimnisschutz hingewiesen werden (Promarca u. SKW);
• Sollte man wider Erwarten an diesem Punkt (Rezepturen) festhalten, so müsse sichergestellt werden, dass Rezepturangaben u. Spezifikationen vom Hersteller direkt dem BAG zugestellt werden können (Swiss Retail Federation).
Art. 2 Abs. 1 Bst. Kf, SKS Die Absätze 1 u. 2 werden unterstützt; der Nachweis, dass das Lebensmittel den d u. Art. 2 Abs. 2 technischen Vorschriften der EG oder bei Nicht-Harmonisierung dieser Vorschriften
einem Mitgliedstaat der EG oder des EWR entsprechen muss (Art. 2 Abs. 1 lit d) sei unabdingbar.
Art. 2 Abs. 1 Bst. OW, AI, VD, NE, SBV, Es wird gefordert, Bst. d wie folgt zu ergänzen:
d Centre patronal,
Chambre vaudoise des ein Zertifikat der zuständigen Behörden des Herkunftslandes, dass das Lebensmittel den technischen Vorschriften… entspricht.
arts et métiers, promé-
terre
Art. 2 Abs. 1 Bst. TG, FRC, kf Die Formulierung unter Bst e « glaubhaft machen » sei zu vage; bezüglich der e Rechtmässigkeit der Inverkehrsetzung in einem EG-Land sei eine amtliche Bestäti-
gung einzuholen (FRC, kf) oder von der zuständigen Behörde beglaubigte Dokumente oder Darlegungen, die glaubhaft bestätigen, dass ein Lebensmittel in einem EG- oder EWR-Mitgliedstaat rechtmässig in Verkehr ist (TG).
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