Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/108: Teilrevision der Verordnung über Geoinformation, Anhang 1 (GeoIV) · 23 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 1. Juli 2008 sind das Geoinformationsgesetz (GeoIG SR 510.62) und die

Ausführungsverordnungen in Kraft getreten. Im Rahmen der Erarbeitung des Zeitplans für die Einführung der minimalen Geodatenmodelle (Auftrag des BR vom 21. Mai 2008) sind diverse Änderungsbegehren insbesondere am Geobasisdatenkatalog (Anhang 1 GeoIV) eingebracht worden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Abstimmung der

Bezeichnungen mit der vorliegenden Fachgesetzgebung und die klarere Regelung der Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Bundesstellen und Anpassungen in der Spalte 'Zugangsberechtigungsstufe'.

In einer ersten Ämterkonsultation, welche im April/Mai 2011 statt fand, wurden die

Bundesämter gebeten, Ihre Stellungnahme zu der Vorlage abzugeben. Die Stellungnahmen wurden erfasst und ausgewertet und im Rahmen des im GeoIG statuierten

Mitwirkungsartikels (Artikel 35) den Kantonen im Rahmen einer Anhörung zur Stellungnahme vorgelegt.

Der Bundesrat hat das Anhörungsverfahren am 27. Mai 2011 eröffnet; es dauerte bis zum 12. August 2011.

2 Teilnahme am Anhörungsverfahren

2.1 Einladungen zur Stellungnahme

Mit Schreiben vom 27. Mai 2011 wurden die folgenden Adressaten zur Stellungnahme eingeladen:

- alle kantonalen Staatskanzleien der Schweiz (26): ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU

- Spitzenverbände der Wirtschaft (2): KdK, BPUK

- Nationale Fachverbände (9): IKGEO, SOGI, IGS, geosuisse, HEIG-VD, FHNW, SSV, SGV, SIK-GIS

- Weitere Organisationen (3): swisscom, Post, SBB.

Insgesamt wurden 40 Anhörungsadressaten angeschrieben.

2.2 Eingegangene Stellungnahmen

Bis Mitte September 2011 (dies aufgrund diverser gewährter Fristverlängerungen) hatten insgesamt 29 Anhörungsadressaten ihre Stellungnahme eingereicht.

2.3 Antworten von nicht offiziell konsultierten Anhörungsteilnehmern

Eine (1) Stellungnahme ging durch einen nicht offiziell angeschriebenen

Anhörungsteilnehmer ein.