Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/108: Teilrevision der Verordnung über Geoinformation, Anhang 1 (GeoIV) · 23 Seiten

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Die Lärmimmissionen aufgrund des Schiessbetriebs fuhren bei vielen Anlagen zu Konflikten mit Anwohnern, welche zum Teil nur mit Erleichterungen für den Anlagehalter gelost werden konnten. Die massgebenden Pegelkorrekturen

Ki und somit die Einhaltung der Grenzwerte gemäss der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV, SR 814.41) hängt wesentlich von den Betriebszeiten ab. Für die Einhaltung des

gegenwärtigen Zustandes müssen die Betriebsdaten durch die Anlagehalter (Gemeinden, Vereine) laufend erhoben und überwacht werden. Die Betriebsdaten werden für die Beurteilung von

Einzonungen, Erschliessungen und v.a. von Baubewilligungen innerhalb und ausserhalb der Bauzonen benötigt. Die

Problemerkennung im Baubewilligungsverfahren muss in der Regel durch die Gemeinden erfolgen. Hier hat sich eine geografische Darstellung der Problembereiche (GIS Browser mit Schiesswegen, grobe Lärmkarte) bewahrt (www.laerm.zh.ch).

b) Zuständigkeiten

Vollzugsbehörde für den Lärm von zivilen Schiessanlagen sind die Kantone (Art. 45 LSV). Diese können die Ermittlungspflicht selber ausführen oder den Anlagehaltern übertragen. Die meisten Kantone erheben periodisch die Betriebsdaten (Schusszahlen Waffen,

Betriebszeiten) bei den Gemeinden beziehungsweise den

Schiessvereinen und führen die Berechnung der Pegelkorrekturen sowie flächige Darstellungen selber aus. Bei neuen Gebäuden im Bereich von Schiessanlangen trägt der Bauherr die Kosten des Lärmgutachtens. Das BAFU ist für periodische Erhebungen über den Stand der Lärmsanierung an Schiessanlagen zuständig (Art. 20 LSV) und sollte dies analog zu den übrigen Lärmkatastern auch für das Geodatenmodell sein.

c) Stand der Technik

Schiesslärmberechnungen können mithilfe von folgenden EDV-Programmen vorgenommen werden:

- Betriebsdatenerhebung: Diverse kantonale Lösungen.

- Administration und Unterstützung bei der Betriebsdatenerhebung: Vereins- und Verbands-Administration des Schweizer

Schiesssportverbandes.

- Schiess-Lärmberechnung: Programm SonGun (mit GUI, nur

einzelne Empfangspunkte), SonArms (Empfangspunkte,

Rasterberechnungen, Lärmkartierung) und GUI zum SonArms für Eingabedaten, von EMPA / BAFU sind frei verfügbar.

Private Anbieter von Lärmberechnungssoftware (CADNA, SLIP,

Soundplan, Immi) sind bisher nicht an der Implementierung des Schiesslärms für Schweizer Ordonanzwaffen interessiert.

IKGEO • Lärmbelastungskataster für den Lärm ziviler Schiessanlagen

gestützt auf SR 814.41, Art. 37, 45 und SR 814.01 Art. 44; zuständig Kantone [BAFU]

IKGEO • Stauanlagen (in Bundesaufsicht) gestützt auf SR 721.102 Art. 1, 2, 21; zuständig: BFE • Stauanlagen (in kantonaler Aufsicht) gestützt auf SR