Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/108: Teilrevision der Verordnung über Geoinformation, Anhang 1 (GeoIV) · 23 Seiten

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März 2007 über Fernmeldedienste [FDV], SR

784.101.1).

 Die marktbeherrschende Fernmeldeanbieterin muss ihren Konkurrenten in einem Geodienst die Daten des Verlaufs der Kabelkanäle und der Standorte der

Zugangsschächte anbieten (Art. 63 Abs. 2 FDV).

In beiden Fällen handelt es sich definitionsgemäss um

Geobasisdaten des Bundesrechts (gestützt auf einen

Rechtserlass des Bundes zwingend zu erhebende

raumbezogene Daten). Der Geobasisdatenkatalog muss

deshalb zwingend mit diesen beiden Geobasisdaten ergänzt werden, wenn er weiterhin den Anspruch der Vollständigikeit haben will (was er von Gesetzes wegen ja muss).

Angesichts der Tatsache, dass es immer weniger öffentliche Sprechstellen gibt, stellt die Information über die genauen Standorte dieser Sprechstellen und damit der Grundversorgung für die Bevölkerung eine wichtige Information dar. Da es sich um Geobasisdaten des Bundesrechts handelt und – angesichts dass es um Einrichtungen der Grundversorgung geht, die vorort auffällig gekennzeichnet sind – diese der

Zugangsberechtigungsstufe A zugeordnet werden müssen,

besteht für die Bevölkerung der Anspruch, dieser Standorte mindestens in einem Darstellungsdienst online zur Verfügung zu haben. Trotz der hohen Zahl von Personen, die mit

Mobiltelefonen ausgerüstet sind, haben die öffentlichen

Sprechstellen auch heute noch eine wichtige Funktion bei der Alarmierung der Blaulichtorganisationen in Notfällen. Swisstopo könnte diese Daten dann zusätzlich in Swissmap und

Swissmap-Mobile anbieten.

SZ Im Rahmen der Revision der Gewässerschutzverordnung vom 1. Juni 2011 (SR 814.201, GSchV) fehlen die Datensätze gemäss den neuen Art. 41a ff. GSchV. Als Beispiel kann hier die Ökomorphologie Stufe F genannt werden. Beispielsweise könnte folgende Formulierung gewählt werden:

Bezeichnung Gewässerraum und Revitalisierung der Gewässer Rechtsgrundlage SR 814.201 Art. 41a ff.

Zuständige Stelle Kantone [BAFU]

Zugangsberechtigungsstufe A

ZH Lärmbelastungskataster für den Lärm ziviler Schiessanlagen

SR 814.41 Art. 37, 45, SR 814.01 Art.44 Kantone [BAFU} A Begründung a) Ausgangslage Die zahlreichen zivilen Schiessanlagen sind weitgehend lärmsaniert.