Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/108: Teilrevision der Verordnung über Geoinformation, Anhang 1 (GeoIV) · 23 Seiten

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die Kantone nicht genügend Rechnung getragen. Wir erwarten, dass diese Aspekte in Zukunft realistisch kommuniziert werden.

LU: Änderungen am Geobasisdatenkatalog können auf kantonaler Ebene schnell hohe Kosten verursachen. Aus diesem Grund sind Anpassungen auf ein Minimum zu beschränken und zusammenzufassen. Besonders störend ist, dass bereits 3 Jahre nach Inkrafttreten der Geoinformationsverordnung eine (im Übrigen nicht

überzeugende) Anpassung des Geobasiskatalogs vorgeschlagen wird. Erlasse auch im Bereich der Geoinformation müssen verlässlich sein und Rechtssicherheit

vermittelnDie vorgeschlagene Änderung der GeoIV löst grund-legende Probleme in der Systematik und im Aufbau des Geobasisdatenkatalogs nicht. Teilweise herrscht eine thematische, teilweise eine datensatzbezogene Sichtweise vor. So werden zusammengehörige Geodatensätze (etwa der amtlichen Vermessung) künstlich in mehrere Geobasisdatensätze aufgeteilt, während thematisch völlig unterschiedliche Daten (Grundlagendaten Landwirtschaft) zu einem einzigen Geobasisdatensatz zusammengefasst werden.Im Weiteren fehlen nach wie vor klare Kriterien und Anforderungen für eine Aufnahme von Geodaten in den Geobasisdatenkatalog. Ob ein Datensatz in den Geobasisdatenkatalog aufgenommen wird, ist für die Kantone nicht transparent. So könnte mit der gleichen Begründung, mit welcher der Datensatz Enteignungsplan Nationalstrassen aus dem Katalog gestrichen werden soll, auch auf den Datensatz Landumlegungsperimeter verzichtet werden.Zu den konkreten

Änderungsvorschlägen im Einzelnen verweisen wir auf die entsprechenden

Ausführungen im Anhang der Stellungnahme der Interkantonalen Koordination in der Geoinformation (IKGEO).