Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/108: Teilrevision der Verordnung über Geoinformation, Anhang 1 (GeoIV) · 23 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
56 ZH / IKGEO Bei den öffentlichen Oberflächengewässen ist das aktuelle
Attribut „eingedolt“ zusatzlich mit einem neuen Attribut
„uberdeckt“ zu prazisieren, damit eine Unterscheidung erfolgen kann. Allgemein ist darauf zu achten, dass die eingedolten Abschnitte offentlicher Oberflachengewasser nicht unter die Kategorie Rohrleitungen gemäss Art. 6 lit. g VAVerfasst werden
65 ZH Hier gilt anzumerken, dass der Kanton Zurich sehr wohl auch
vollumfängliche Inventare der Kulturgüter regionaler (und lokaler) Bedeutung führt, auch in digitaler Form. Dies geht aus der Rechtsgrundlage „SR 520.31 Art. 3“ hervor. Anstelle des folgenden Revisionsvorschlages: „Schweizerisches Inventar der Kulturgüter von nationaler (und regionaler) Bedeutung —
Zustandigkeit: BABS“ sollte neu eingeführt werden: „Kantonale~ Inventar der Kulturguter regionaler und lokaler Bedeutung — Zuständigkeit: [BABS] Kantone
IKGEO Anstelle des Revisionsvorschlages sollte eingeführt werden:
65 – Schweizerisches Inventar der Kulturgüter von nationaler (und regionaler) Bedeutung – Zuständigkeit: [BABS] Kantone ( siehe Abs. 1)
NEU – Kantonales Inventar der Kulturgüter regionaler und lokaler Bedeutung – Zuständigkeit: [BABS] Kantone ( siehe Abs. 3)
75 IKGEO Aus dem Geobasisdatenkatalog soll der Datensatz mit
Identifikator 89 (Enteignungsplan Nationalstrassen) gestrichen werden, mit der Begründung, dieser beinhalte Daten, die zeitlich nur temporär gültig seien und es mache deshalb keinen Sinn, daraus einen Geobasisdatensatz zu machen. Mit der gleichen Begründung (temporärer Datensatz) kann dieser Datensatz gelöscht werden
83 GR / FR Streichung begrüsst
84 FR Streichung begrüsst
86/90 ZH / IKGEO Mit der Erläuterung bzw. mit der Interpretation sind wir nicht
einverstanden. Die Revision hätte zur Folge, dass der GIS-Datensatz des kantonalen Strassennetzes auf die
“ungenaueren“ Daten des Bundes abgeglichen werden müsste. Als Georeferenzdatensatz für unser kantonales Strassennetz