Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/108: Teilrevision der Verordnung über Geoinformation, Anhang 1 (GeoIV) · 23 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht
Betriebsdaten nicht öffentlich).
Es erscheint uns angebracht, diesen engen Zusammenhang mittels der vorgeschlagenen Umbenennung transparent zu machen und die beiden Einträge nach Zugangsberechtigungsstufe ("öffentlich" vor "nicht öffentlich") zu sortieren.
Streichen der Rechtsgrundlage SR 784.102.1 Art 13 bei Identifikator 110:
Hinsichtlich dieser Rechtsgrundlage, bei welcher es um Ermittlung und Behebung von Störungen geht, können wir keinen Bezug zu Geodaten identifizieren.
113 FR OK
125 ZH/IKGEO Der Titel ist wie folgt anzupassen: „Ergebnisse Kantonale Überwachung Bodenbelastung (FABO)“. Es sollte richtigerweise „KABO“ und nicht „FABO“ heissen.
134 GL Sehr ungenau definiert; Bedarf dieses Geobasisdatensatzes
überprüfen und allenfalls den Inhalt dieses Datensatzes durch eine Anpassung der Bezeichnung dieses Datensatzes zu verdeutlichen.
136 GL Sehr ungenau definiert; Bedarf dieses Geobasisdatensatzes
überprüfen und allenfalls den Inhalt dieses Datensatzes durch eine Anpassung der Bezeichnung dieses Datensatzes zu verdeutlichen.
138 GL Sehr ungenau definiert; Bedarf dieses Geobasisdatensatzes
überprüfen und allenfalls den Inhalt dieses Datensatzes durch eine Anpassung der Bezeichnung dieses Datensatzes zu verdeutlichen.
140 FR OK
146 GR / FR Streichung wird begrüsst
Swisscom Der Geobasisdatensatz 146 soll aufgehoben werden mit der
Begründung, dass er weitgehend identisch sei mit Identifikator 111 und dass die mit Identifikator 146 zusammenhängenden Planungs- bzw. Bewilligungsdaten von untergeordnetem Interesse seien.
Swisscom kann sich dieser Begründung nicht anschliessen.
Es mag zwar richtig sein, dass es bei Identifikator 146 zum Teil um dieselben Objekte geht wie beim bisherigen Identifikator 111. Das Aufheben dieses Eintrags können wir jedoch nicht nachvollziehen, aus folgenden Gründen:
Im Sinne einer fachlichen Kooperation geben wir Folgendes zu bedenken: