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Vernehmlassung 2010/75: Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) · 18 Seiten
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AV Tierschutz Schlachtung / Anhang Entwurf Anhörung 7. Mai 2008
ANHANG 2
(Art. 3)
ELEKTROBETÄUBUNG EINZELNER TIERE
1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
1.1 Elektrobetäubungsgeräte müssen wie folgt ausgestattet sein:
a. mit kalibrierfähigen Messgeräten mit einer Anzeige der effektiven
Betäubungsstromstärke und -spannung im Sichtfeld der ausführenden Person;
b. mit einer Anzeige der Stromfrequenz, wenn es sich um Betäubungsgeräte mit
variablen Einstellungen für diesen Parameter handelt;
c. ausser bei vollautomatischer Betäubung, mit einem akustischen oder optischen Signal, das der ausführenden Person das Ende der Mindeststromflusszeit deutlich anzeigt sowie davon eindeutig unterscheidbar eine fehlerhafte Betäubung hinsichtlich des Stromstärkeverlaufs deutlich signalisiert;
d. mit Möglichkeiten zum Anschluss externer Messgeräte zur Erfassung der elektrischen Daten während des Betäubungsvorganges.
1.2 Die Elektroden müssen der Tierart und der Grösse der Tiere angepasst sein und über Ansatzflächen verfügen, die frei von Auflagen durch Rost, Schmutz oder Geweberesten sind.
1.3 Für Betäubungsgeräte mit variablen Einstellungen müssen eindeutige Beschreibungen der elektrischen Parameter betreffend Stromform, effektiver Stromstärke (Ampère; A), Stromspannung (Volt; V), Stromfrequenz (Hertz; Hz) und Stromflussdauer (Sekunden; sec) der möglichen
Programme vorliegen, die eine eindeutige Zuordnung der am Gerät angezeigten Einstellungen zum jeweiligen Programm zulassen.
1.4 Bei automatischen Betäubungsgeräten oder -anlagen mit variablen Einstellungen müssen die folgenden Parameter kontinuierlich aufgezeichnet werden:
a. effektive Stromstärke (Ampère; A);
b. Stromspannung (Volt; V);
c. Stromfrequenz (Hertz; Hz);
d. Stromflussdauer (Sekunden; sec).
1.5 Abweichungen vom vorgegeben Betäubungsverlauf betreffend effektiver Stromstärke,
Stromspannung, Stromfrequenz und Stromflussdauer müssen dem Anwender deutlich angezeigt werden, aufgezeichnet und die Massnahmen zur Fehlerkorrektur dokumentiert werden.
2 Elektrodenansatz
2.1 Es sind Vorkehrungen zu treffen, die einen guten Stromkontakt und eine Herabsetzung des Übergangswiderstandes gewährleisten; insbesondere sind die Ansatzstellen der Elektroden von überschüssiger Wolle oder Fell zu befreien und zu befeuchten. Bei Schafen sind Elektroden mit ausreichend lagen Spitzen zu verwenden, die die Wolle sicher durchdringen.
2.2 Bei automatischer Betäubung muss die Elektrodeneinstellung an die Grösse der Tiere angepasst werden; erforderlichenfalls sind die Tiere nach ihrer Grösse vorzusortieren.
2.3 Die Elektroden müssen so am Kopf im Bereich zwischen Auge und Ohr angesetzt werden, dass der Strom durch das Gehirn fliessen kann.
Zangenansatz Kopf Schwein