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Vernehmlassung 2010/75: Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) · 18 Seiten

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AV Tierschutz Schlachtung / Anhang Entwurf Anhörung 7. Mai 2008

2.4 Alternativ kann bei Rindern, Schafen und Ziegen eine Kopfdurchströmung durch Ansatz der einen Elektrode am Kopf, der anderen am Rücken durchgeführt werden.

2.5 Wird eine Kopf-Herzdurchströmung durch Umsetzen der Elektroden herbeigeführt (2- Phasen-Elektrobetäubung), so muss die eine Elektrode am Kopf, die andere im Bereich hinter der anatomischen Lage des Herzens platziert werden.

Zangenansatz Kopf-Herz Schwein

3 Elektrische Durchströmung des Gehirns

3.1 Das Gehirn muss bei der Kopfdurchströmung vor, bei der Ganzkörperdurchströmung gleichzeitig mit dem Körper durchströmt werden.

4 Parameter für die elektrische Durchströmung des Gehirns bei Säugetieren

4.1 Je nach Tierart muss bei Säugetieren unter Verwendung von Konstantstrom bei einer anliegenden Spannung von mindestens 220 V innerhalb der ersten Sekunde folgende minimale effektive Stromstärke bei einer Stromfrequenz von 50 Hz AC erreicht werden:

Tierkategorie Stromstärke

a. Rinder über 6 Monate 1,5 A

b. Rinder bis 6 Monate (200 kg Lebendgewicht) 1,3 A

c. Schafe, Ziegen 1,0 A

d. Schweine unter 150 kg Lebendgewicht 1,3 A

e. Schweine ab 150 kg Lebendgewicht 2,0 A

f. Kaninchen 0,4 A

4.2 Es gelten folgende Mindestzeiten für den Stromfluss

a. mindestens 8 Sekunden bei nicht fixierten Tieren, wenn nicht unmittelbar

anschliessend eine Herzdurchströmung erfolgt;

b. mindestens 3 Sekunden bei nicht fixierten Tieren, wenn unmittelbar anschliessend eine Herzdurchströmung erfolgt;

c. mindestens drei Sekunden bei einzeln fixierten Tieren, ausser bei der

vollautomatischen Elektrobetäubung von Schweinen;

d. mindestens eine Sekunde bei der vollautomatischen Betäubung von Schweinen vor Zuschaltung der Herzelektrode, wenn sichergestellt ist, dass eine gedachte

Verbindungslinie zwischen den Elektroden durch das Gehirn verläuft; ansonsten ist die Stromstärke zu verdoppeln.

4.3 Zur elektrischen Betäubung sind prinzipiell nur sinus- oder rechteckförmige Wechselströme (AC) mit einer Frequenz von 50 Hz geeignet. Die analoge Wirkungseffektivität bei Verwendung von Konstantspannung, anderen Stromformen als Sinus- oder Rechteck-Wechselstrom (AC) sowie anderen Stromfrequenzen als 50 Hz AC muss durch die Betreiberin oder den Betreiber mit einem unabhängigen wissenschaftlichen Gutachten belegt werden.