Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/109: Freizügigkeitsgesetz und Gesetz über die berufliche Vorsorge. Verminderte Garantie bei der Wahl gewisser Anlagestrategien durch den Versicherten und Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht · 17 Seiten

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mehr, als nicht alle diese unterschiedlichen Anlagestrategien den gleichen gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen unterstellt sind. Nebst der Mehrarbeit und den zusätzlichen Verwaltungskosten muss mit einer spürbar höheren Komplexität des Systems gerechnet werden. Dies ist jedoch der Preis, der bezahlt werden muss, um den im Rahmen der 1. BVG-Revision ausgesprochene Wunsch des Parlaments nach einer gewissen Individualisierung der Vorsorge zu respektieren. Die entsprechenden Mehrkosten müssen von den Versicherten, die eine individuelle Anlagestrategie gewählt haben, getragen werden.

4 Rechtliche Aspekte

4.1 Verfassungsmässigkeit

Für die Regelung dieser spezifischen Frage der Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge stützt sich der Bund auf Art. 113 der Bundesverfassung. Der Vorentwurf geht mit diesen Bestimmungen konform.

4.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Der Vorentwurf ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere mit der Richtlinie 98/49/EG des Rates vom 29. Juni 1998 zur Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbständigen, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern, vereinbar.

4.3 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Der Vorentwurf enthält keine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen, und es ist kein besonderes Problem bei der Umsetzung ersichtlich.