Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 56 Seiten

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Gegen Ausnahmen vom Stacheldrahtverbot für Pferdeweiden sprechen sich einige Kantone aus (AG, SZ, NW, VdU) sowie Pferdefachleute (FSC, SNG, SHV, SKNT-SNG, SVPS, VSP), die Tierärzteschaft (GST), zahlreiche Tier- und Naturschutzorganisationen (DBT, KAG,

LSCV, Pro Natura; PriTi, SPA-Fribourg, SVPA, STS, SVS, TBB, TIR, TSV Winterthur, Vier Pfoten, CDR, ZTS, SVWS, WWF) sowie Jagd Schweiz und FCTI. Sie begründen dies mit der hohen Verletzungsgefahr für Pferde und Wildtiere und verweisen auf andere, ungefährliche Zaunsysteme.

Art. 64 Beschäftigung sowie Gruppenhaltung für Jungtiere

VS beantragt, in Abs. 2 eine Präzisierung. KT LU und LU sind der Meinung, dass hier eine Güterabwägung und Präzisierung notwendig ist: die Anforderungen an Sozialkontakte für erwachsene Kaninchen sollten unter Vornahme einer Güterabwägung und in Übereinstimmung mit der Fachinformation in der Verordnung definiert werden. Ein Verbot der Einzelhaltung von Kaninchen fordern in Zusammenhang mit diesem Absatz TIR, LVDA und Vier Pfoten.

Art. 70 Sozialkontakt

Vollzugsbehörden und Kantone befürworten die Änderung im Grundsatz (TI, KT BS, SG, TG, RRZH), da die bisherige Regelung zu starr für den Vollzug sei (BS, OW, VSKT, SH, LU, AR, SZ, KT SO, GL, KT LU, VdU, NW, ZG). VETS ZH sowie die Kantone fordern eine Erweiterung der Ausnahmen für Hunde, die bereits bei Sichtkontakt mit hoher Stresslage und zunehmender Eskalation reagieren und die vor allem in der Tierheimsituation nicht während 5 Stunden im Auslauf mit Kontakt zum Menschen gehalten werden können (SG, TG, KT SG, RRZH, KT GR, KT BS, OW, VSKT, SH, LU, AR, SZ, KT SO, GL, KT LU, VdU, NW, ZG, AG, GST).

KT BE, LSCV sowie Vier Pfoten sehen die Neuausrichtung, die ein Rückschritt sei, als eine Möglichkeit für sozial unverträgliche Hunde, wobei Vier Pfoten die Unverträglichkeit tierärztlich attestiert und kantonstierärztlich bewilligt haben will. KT GE bedauert, dass das juristische Niveau gesenkt und quasi die Einzelhaltung von Hunden in Zwingern toleriert werde und verweist auf die Investitionen, die zahlreiche Tierheime bereits in den Umbau getätigt haben. Tierschutzorganisationen und FIBL lehnen die Änderung ab und bedauern, dass Hunden unter Umständen zwölf Wochen bzw. 19 Stunden pro Tag der Kontakt zu Artgenossen gänzlich verwehrt wird. Für Hunde als Rudeltiere stelle dies eine nicht hinnehmbare Missachtung ihrer sozialen Bedürfnisse dar. Auch stehe der Vorschlag im Widerspruch zum rechtlichen Grundsatz der Gruppenhaltung für soziale Arten (TIR, ZTS, STS, TBB, CDR,

SVPA, TSV Winterthur, SPA Fribourg). Nach dem DBT und ProTier, reicht Sicht-, Hör- und Geruchkontakt keinesfalls aus.

AG und GST verweisen auf die Schwierigkeit, im Vollzug die fünf Stunden Auslauf zu kontrollieren. Sie beklagen, dass der Absatz die Situation der Wohnungshunde nicht erfasst. Die SKG will Boxen- und Zwingerhaltung bereits ab einem Monat an spezielle Bedingungen knüpfen. SVBT findet die Formulierung missverständlich und fragt sich, was für Hunde gilt, die weniger lang als 3 Monate gehalten werden. Vier Pfoten fordert, dass Welpen frühestens ab der 12. Lebenswoche ohne Begleitung der Mutter transportiert werden sollten.

Art. 71 Bewegung

GST, FIBL und Tierschutzorganisationen (STS, TBB, SVPA, CDR, TSV Winterthur, Pfötli, DBT, ProTier, TIR, SPA Fribourg) fordern ein Verbot der Anbindehaltung von Hunden. SPA Fribourg möchte zudem eine Mindestdauer für den Auslauf von Hunden einführen.

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