Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 56 Seiten

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KT GE fordert eine Ausbildungspflicht (SKN) für den Betrieb von Hälterungsbecken in der Gastronomie.

Buchstabe b

KT GE und FR schlagen sprachlichen Anpassungen im Französischen vor. TIR verlangt die Streichung dieser Ausnahme.

Buchstabe c

TIR beantragt die Streichung der Ausnahmeregelung.

KT GE fordert wie für Bst. a eine Ausbildungspflicht (SKN).

Hingegen fordern ZUN und KtSch eine Erhöhung der Anzahl Wachteln, die zur Gewerbsmässigkeit einer Haltung führen (200 adulte Tiere).

Absatz 2 (nicht in Revisionsvorlage)

TIR beantragt, in Abs. 2 Bst. a Zirkusse zu streichen und FR wünscht in Bst. b die Regelung von „Fisch-Spa’s“. Vier Pfoten möchte eine Positivliste von Wildtierarten, die in Zirkussen mitgeführt werden dürfen.

TIR fordert zusätzlich zu Abs. 2 in einem neuen Absatz 4 das Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus.

Art. 92 Wildtiere mit besonderen Ansprüchen an Haltung und Pflege

Es sind von zahlreichen Organisationen, Behörden und Einzelpersonen Stellungnahmen mit überwiegend kritischem Inhalt eingegangen (Zoos, Zoo Basel, Knie Zoo, Gebr. Knie, GST, SVWZH, Vetsuisse Bern, ThAl, RIIn, Vier Pfoten, VSKT, KT GE, KT BS, AG, SIGS, DGHT und SDeS). Viele von ihnen beurteilen die Auflistung der Tierarten als missverständlich,

fachlich oder sprachlich fehlerhaft und / oder zu umfangreich und beantragen eine vollständige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung. Sie beziehen sich dabei teils auf einzelne Arten, teils auf mehrere Bst. des Artikels.

Einige sind zudem der Meinung, dass wissenschaftlich geleitete zoologische Gärten vom Bewilligungsverfahren mit Gutachtenspflicht auszunehmen seien (Zoos, Zoo Basel, Knie Zoo, Gebr. Knie, ThAl, SVWZH). FR wünscht, dass jede Tierart mit ihrem wissenschaftlichen Namen aufgeführt wird. NE beantragt die Streichung des gesamten Artikels und beruft sich dabei auf die Vollzugskompetenz der Kantone. ZTS begrüsst die Vorlage.

Art. 92a Haltung und Zucht von Futtertieren

Auch hier sind überwiegend kritische bis ablehnende Stellungnahmen eingegangen.

Aus teilweise unterschiedlichen Gründen beantragen folgende Behörden und Organisationen die komplette Streichung des Artikels: AG, FR, NE, STRD THP, DBT, SPA-Fribourg, TIR, GST und Vetsuisse Bern. Auch für die Streichung des Artikels ist KT GE, macht jedoch detaillierte Änderungsanträge, falls der Artikel beibehalten werden sollte. Grundsätzlich ablehnend äussern sich STS, TSV Winterthur, SVPA und CDR, aber formulieren gleichzeitig diverse konkrete Änderungs- und Ergänzungsanträge. ZTS ist für die Streichung von Abs. 1, beurteilt Abs. 2 – 8 aber positiv.

Laut VSKT und einigen kantonalen Veterinärämtern und Departementen (VdU, KT LU, KT GR, KT BS SG, LU, SZ, SO, BL, NW, TG, VS, BE, OW, VSKT) braucht es keine neuen Re-

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