Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 21 Seiten
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Vernehmlassungsbericht Revision des Auslandschweizer- Ausbildungsgesetzes
Der SAV und SGV sprechen sich für die Berücksichtigung der schulisch organisierten Grundbildung aus (nebst der betrieblich organisierten Grundbildung).
Der Kanton GR und der SGV verlangen, dass insbesondere die Abschlüsse der höheren Berufsbildung besser bekannt gemacht werden und der SGV unterstreicht die Wichtigkeit der Schweizerischen Berufsverbände als Träger der höheren Berufsbildung. Der Kanton GR kritisiert, dass die Förderung auf die berufliche Grundbildung beschränkt sein soll. Auch die höhere Berufsbildung müsse einbezogen werden.
Der Kanton AG ist der Meinung, dass die Schulen über die duale Berufsbildung hinaus generell die Möglichkeit haben sollten, Angebote in der Weiterbildung anzubieten, was auch kommerziell interessanten Spielraum öffnen würde.
Der Kanton BE weist darauf hin, dass neben der beruflichen Grundbildung auch das Angebot der Schweizer Matur an Schweizerschulen im Ausland unterstützungswürdig sei. Diese sei dem Baccalauréat International vorzuziehen und verdiene eine stärkere Förderung.
Verschiede Vernehmlassungsteilnehmende unterstützen die subsidiäre Fördermöglichkeit mit folgenden Einschränkungen:
Nach Ansicht der FDP soll die Fördermöglichkeit nur temporär und ausschliesslich für konkrete Projekte, die aus ökonomischen Gründen gerechtfertigt sind und von Schweizerischen Unternehmen geleitet werden, zum Tragen kommen.
Auch nach Meinung der FER soll die Fördermöglichkeit gezielt eingesetzt werden; nämlich nur bei konkreten Projekten, die auf öffentlich-privaten Partnerschaften basieren und Resonanz im Gastland sowie Nachhaltigkeit versprechen.
Die Schweizerschule in Mexiko verlangt, dass die Fördermöglichkeit – wie in Art. 5 des Gesetzesentwurfs vorgesehen – auf die bereits anerkannten Schweizerschulen und deren Filialen beschränkt wird.
Was Einschränkungen auf finanzieller Ebene betrifft, so sind der Kanton SG und die Schweizerschule in Catania nur dann mit der vorgesehenen Fördermöglichkeit einverstanden, wenn bestehende Schweizerschulen dadurch finanziell nicht schlechter gestellt werden. Es dürfe nicht vorkommen, dass neue Schulangebote innerhalb des gleichen Kostenrahmens aufgebaut und bestehende Angebote benachteiligt werden und dadurch die bisherige Angebotsqualität leide.
Ebenso ist die Zustimmung des Kantons SZ mit der Erwartung verbunden, dass die Fördermöglichkeit nicht zulasten des nationalen Bildungsbudgets, sondern aus anderer Quelle (z.B. der Entwicklungszusammenarbeit) finanziert wird.
So fordert die Schweizerschule in Madrid, dass der Ausbau von Leistungen mit zusätzlichen Mitteln finanziert wird.
Die Schweizerschulen in São Paulo/Curitiba betonen, dass die Vorgabe im Gesetzesentwurf betreffend eines eidgenössisch anerkannten Abschlusses die Möglichkeiten der Realisierung stark eingrenze und realitätsfern sei.
Swissmem begrüsst zwar grundsätzlich die Förderung des Modells der dualen Ausbildung im Ausland, betrachtet aber den vorgeschlagenen Weg über die Einbindung der Schweizerschulen und die Ausrichtung nach den schweizerischen Standards (EFZ, EBA) als nicht zielführend und den Anforderungen eines Berufsbildungsprojektes im Ausland als nicht gerecht werdend. Swissmem empfiehlt daher die Streichung von Art. 5.