Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 21 Seiten
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Vernehmlassungsbericht Revision des Auslandschweizer- Ausbildungsgesetzes
AG, LU, GR, SZ, VD, ZH; SP; educationsuisse, LCH; Schweizerschulen in Bangkok, Barcelona und Mexiko
Kanton VD vertritt die Ansicht, dass die Unterstützung von privaten Unternehmen nicht zur Unterstützung von privaten Schweizerschulen führen dürfe.
Der Kanton ZH führt dazu aus, dass die Unterstützung von gewinnorientierten Bildungsangeboten dem in Art. 3 Abs. 1 Bst. c und e geforderten „gemeinnützigen Charakter“ im Grundsatz widerspreche.
Der LCH betont, dass der in Art. 13 Abs. 3 Bst. e geforderte „gemeinnützige Charakter“ in jedem Fall garantiert sein müsse, was auch für die Unterstützung privater Bildungsinstitutionen (Art. 13. Abs. 2 Bst. c) gelte.
Folgende Vernehmlassungsteilnehmende lehnen Kooperationen mit gewinnorientierten, nicht gemeinnützigen Bildungsunternehmen per se ab:
Grüne; SGB; Schweizerschulen in Madrid und Singapur
Für die Grüne Partei wäre eine Ausdehnung auf private gewinnorientierte Schweizerschulen höchstens dann annehmbar, wenn diese einen bestimmten Teil einkommensschwacher Schüler aufnehmen und keine Gewinne ausschütten, sondern diese voll in die Schulentwicklung und in die Unterstützung einkommensschwacher Kinder und Jugendlicher investieren.
Der SGB spricht sich gegen die Subventionierung von gewinnorientierten, nicht gemeinnützigen Bildungsangeboten aus und ist der Meinung, dass die Investitionen in die Bildung den Benutzern des Bildungssystems dienen und nicht den Profit von privaten Organisationen erhöhen sollten.
Die Schweizerschule in Singapur unterstützt zwar grundsätzlich den Gedanken, dass schweizspezifische Bildungsangebote finanzielle Hilfe erhalten sollen, lehnt jedoch die Unterstützung von gewinnorientierten, nicht gemeinnützigen Schweizerschulen aus dem zur Verfügung stehenden Subventionsbudget ab.
4.6 Weitere Bemerkungen
„Mehrsprachigkeitsbonus“
Die Schweizerschule Bogotá schlägt einen „Mehrsprachigkeitsbonus“ für Schweizerschulen vor, die vom Kindergarten bis zum Schulabschluss ein komplettes Schulprogramm in zwei Landessprachen anbieten. Ein solches Angebot bringe in verstärktem Mass die kulturelle und sprachliche Vielfalt der Schweiz zum Ausdruck. Sie beantragt deshalb, einen zusätzlichen Artikel in den Gesetzesentwurf zu integrieren, der diese Mehrarbeit und die daraus entstehenden Kosten im Rahmen der Bemessung der Bundesbeiträge berücksichtigt. Im Falle, dass – wie in Italien – eine Schweizer Landessprache gleichzeitig die Landessprache ist, soll dieser Mehrsprachigkeitsbonus nicht zur Anwendung kommen.
Der Vorschlag hat bei den Stellungnehmenden beachtliche Unterstützung gefunden, namentlich bei den Kantonen in der Westschweiz:
BE, FR, GE, JU, NE, NW, SZ, UR, VD, VS, ZH; SP; educationsuisse; Schweizerschule in Lima
Der Kanton VS ist grundsätzlich der Ansicht, dass die Mehrsprachigkeit stärker betont und gefördert werden sollte. Die Vorlage erscheine diesbezüglich als zu diskret. Der Mehrsprachigkeitsbonus könne z.B. 20% der zugesprochenen Subvention betragen, bei Schweizerschulen mit drei Landessprachen könne man sich überlegen, diesen auf 30% zu erhöhen.
educationsuisse stellt den Antrag, den Mehraufwand in den Subventionskriterien als Kann-Vorschrift auszugestalten.