Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 21 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassungsbericht Revision des Auslandschweizer- Ausbildungsgesetzes

4.5 Kooperationen mit gewinnorientierten, nicht gemeinnützigen Bildungsunternehmen

Die Mehrheit der Stellungnahmen spricht sich für die Unterstützung von schweizspezifischen Bildungsangeboten mit besonderer Ausstrahlung im Gastland aus, sofern das Angebot eine Dienstleistung im Interesse der Schweiz darstellt:

BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, NE, NW, OW, SH, VS; SP; FER, SAV, SGV; Pro Helvetia, VPK

Die Kantone AR und SO, die FDP und die FER wünschen dabei eine Präzisierung der Begriffe „besondere Ausstrahlung“ und „nach Massgabe ihres schweizerischen Bildungsangebots“ (Art. 13 Abs. 2 Bst. a - c und g) bzw. „Dienstleistungen im Interesse unseres Landes“ (Bericht S. 24).

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende unterstützen den Vorschlag mit Vorbehalten:

Der Kanton GL weist darauf hin, dass bei der Subventionierung von privaten Schweizerschulen Vorsicht geboten sei und dem Grundsatz, dass nur ein öffentliches Interesse eine Unterstützung rechtfertige, speziell Beachtung geschenkt werden müsse.

Der Kanton SG und die Schweizerschule in Catania sind nur dann einverstanden, wenn die bestehenden Schweizerschulen dadurch finanziell nicht schlechter gestellt werden.

Für den Kanton UR ist diese Form der Unterstützung nicht vordringlich. Notwendig erscheine hingegen Art. 13 Abs. 2 Bst. e, der die weitere Unterstützung des Vereins zur Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (AJAS) ermögliche.

Der Kanton BE verlangt, dass die Bildungsangebote eine gewisse Dauerhaftigkeit aufweisen und schlägt vor, dies explizit zu verankern, u.a. um nicht Gesuche von Angeboten kurzer Dauer prüfen zu müssen.

Nach Meinung der FDP hingegen müsste eine Unterstützung von Unternehmen mit gewinnorientierten, nicht gemeinnützigen Zielen gezielt und von temporärer Dauer sein.

Die SP sieht die Bundesunterstützung grundsätzlich als zielführend an, jedoch gelte auch in diesem Bereich, dass keine Gewinne ausgeschüttet werden dürfen. Diese seien vielmehr dem entsprechenden Bildungsangebot zu Gute kommen zu lassen.

Auch economiesuisse und der SGV sind grundsätzlich mit der Unterstützung privater gewinnorientierter Bildungsunternehmen einverstanden. Nach Meinung der economiesuisse sei es jedoch entscheidend, dass bei den vom Bund geforderten Auflagen keine Abstriche gemacht werden. Die von Bund und Kantone unterstützten Institutionen müssen einen Mehrwert für Reputation und Image der Schweiz erbringen und als solche erkennbar sein. Der SGV erwartet eine Klärung bezüglich der Anforderung des „gemeinnützigen Charakters der geförderten Bildung“ (Art. 13 Abs. 3 Bst. e).

Für die ASO ist Voraussetzung der Bundesunterstützung, dass diese einen spezifischen Zusatznutzen für die Schweiz ermöglicht. Insbesondere müssten die Angebote auch für Kinder aus weniger begüterten Familien zugänglich sein. Die Bedingungen seien in der Verordnung näher zu regeln und die zu erreichenden Ziele und Standards wären im Einzelfall in einer Leistungsvereinbarung vertraglich zu definieren.

Die Schweizerschulen in São Paulo/Curitiba fordern, dass bisher unterstützte anerkannte Schweizerschulen nicht konkurrenziert werden; es müsse daher geprüft werden, ob die bestehenden Schweizerschulen die geplante Dienstleistung auch anbieten könnten.

Einige Stellungnehmende können sich eine Unterstützung von schweizspezifischen Bildungsangeboten im Sinne einer Zusammenarbeit vorstellen, lehnen jedoch eine Subventionierung von gewinnorientierten, nicht gemeinnützigen Bildungsunternehmen bzw. Schweizerschulen ab: