Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 21 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Revision des Auslandschweizer- Ausbildungsgesetzes

Mobilität

Der Kanton TI weist in seiner Stellungnahme auf einen Aspekt hin, der nach Ansicht des Kantons im revidierten Gesetzestext nicht genügend berücksichtigt wurde: Die Änderungen innerhalb der Organisation des Schulsystems Sekundarstufe II und des universitären Angebots haben zur Stärkung der Mobilität der Studierenden zwischen den Staaten geführt. Die damit verbundenen Kosten für die schweizerischen Studierenden seien jedoch sehr hoch und die Möglichkeit, Stipendien im Heimatkanton zu erhalten, nicht immer gegeben. Im Hinblick auf ein Studium in der Schweiz sei dieser Aspekt insbesondere bei der Anwendung von Art. 13 Abs. 2 Bst. g (Unterstützung von schweizspezifischen Bildungsangeboten mit besonderer Ausstrahlung im Gastland) zu berücksichtigen.

Unterstützung von Lehrkräften

Der SGB befürwortet den in Art. 7 und 15 statuierten adäquaten Sozialversicherungsschutz der Lehrpersonen im Ausland.

Die ASO legt grossen Wert auf eine gesamtheitliche Betrachtungsweise im Auslandschulwesen, die künftig vermehrt zum Tragen kommen solle. Die Förderung der Präsenz schweizerischer Bildung im Ausland schliesse deshalb auch die adäquate Regelung kollateraler Fragen z.B. wie die Erleichterung der Mobilität Schweizer Lehrkräfte mit ein. Sie fordert eine Harmonisierung der Anstellungsbedingungen sowie bei den Sozialversicherungen, ein Anliegen, das ebenfalls von educationsuisse vorgebracht wird.

In diesem Zusammenhang wünschen educationsuisse und die Schweizerschulen in Bergamo und Madrid die Prüfung des „Entsandtenstatus“ für Lehrkräfte an Schweizerschulen. Die Schweizerschule in Lima hingegen fordert die Ausstellung eines Dienstpasses für Schweizerische Lehrkräfte.

Administrative Zuordnung und Verhältnis zum Auslandschweizergesetz

Aufgrund der aussenpolitischen Bedeutung der Schweizerschulen sprechen sich die ASO und educationsuisse für den Transfer des Dossiers vom EDI zum EDA aus. Vor dem Hintergrund der erwünschten gesamtheitlichen Betrachtungsweise im Auslandschulwesen, empfiehlt die ASO zusätzlich, das AAG mit dem Auslandschweizergesetz zu koordinieren, das gegenwärtig von einer Subkommission der Staatspolitischen Kommission des Ständerats vorbereitet wird.

Die SVP hingegen wendet sich explizit gegen die „Bildungsdiplomatie“ und die Integration dieser Thematik ins Auslandschweizergesetz. Auch Pro Helvetia wendet sich gegen die Instrumentalisierung der Bildung zugunsten der Aussenpolitik und spricht sich für die Autonomie der Bildung aus; ein Transfer der Zuständigkeit ins EDA wäre daher nicht im Sinne der Stiftung.

Der Kanton LU unterstützt die Möglichkeit, die Finanzierung künftig auf Art. 27 des Kulturförderungsgesetzes abzustützen.

Die Schweizerschule in Madrid regt den Transfer des Dossiers ins neue Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung an – eine Lösung, welche die ASO explizit ablehnt.