Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 21 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Revision des Auslandschweizer- Ausbildungsgesetzes

Die ESI, die vor allem für kaufmännisch Ausgebildete Weiterbildungskurse in der französischen Sprache anbietet, legt Wert darauf, dass Art. 13 um eine Bestimmung ergänzt wird, die auch die Förderung ihrer Bildungstätigkeit erlaubt.

4. Abschnitt: Zusammenarbeit und Beziehungspflege

Art. 16

Der Kanton NE schlägt vor, dass je ein Mitglied der Schweizerischen Mittelschulämterkonferenz (SMAK) und der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) an der Kooperationsarbeit teilnimmt, um eine maximale Kohärenz zwischen den Arbeiten in der Schweiz und den Projekten der Auslandschulen zu garantieren.

5. Abschnitt: Finanzierung

Art. 17

Die vierjährige Beitragsperiode und die damit verbundene Planungssicherheit werden von zahlreichen Antwortenden ausdrücklich begrüsst:

AG, LU; EVP, FDP, SP, SVP; economiesuisse; ASO, educationsuisse, LCH, VPK; Schweizerschulen in Bangkok, Barcelona und Madrid

Der Kanton LU unterstützt dabei ausdrücklich die Möglichkeit, die Finanzierung künftig auf Art. 27 des Kulturförderungsgesetzes abzustützen.

6. Abschnitt: Patronatskantone

Art. 18

Pro Helvetia regt an, die Notwendigkeit von Abs. 2 Bst. c zu überprüfen.

Nach Ansicht des Kantons SH ist es wesentlich, dass sich die Patronatskantone nach Art. 18 Abs. 3 lediglich darum bemühen müssen, – und nicht direkt verpflichtet werden –, dass schweizerische Lehrpersonen im Ausland weiterhin bei der Pensionskasse ihres Herkunftskantons versichert bleiben.

7. Abschnitt: Vollzug

Art. 20 Kommission für die Präsenz schweizerischer Bildung im Ausland (KPSBA)

Die Schweizerschule in Madrid fordert, dass die Vertretung der bisher anerkannten Schulen explizit genannt wird, da die operativen Führungsorgane der Schulen über einen wichtigen Erfahrungsschatz verfügen, der bei Entscheidungen oder der Ausarbeitung von Ausführungsbestimmungen wesentliche Beiträge leisten könne.

Die ASO erwartet von der Kommission, dass sie Gewähr bietet für eine gesamtheitliche Betrachtungsweise im Auslandschulwesen (Regelung kollateraler Fragen wie Erleichterung der Mobilität schweizerischer Lehrkräfte und Förderung der Mobilität von Absolventen schweizerischer Bildungseinrichtungen im Ausland).