Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 21 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassungsbericht Revision des Auslandschweizer- Ausbildungsgesetzes
2 Zum Vernehmlassungsverfahren
und zum Konzept der Auswertung
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Mit Schreiben des EDI vom 11. Juni 2012 wurde der Gesetzesentwurf zur Revision des AAG den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet. Diese hatten bis zum 30. September Gelegenheit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.
Neben den Regierungen der 26 Kantone und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wurden 16 politische Parteien, 8 Wirtschaftsverbände, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise begrüsst. Insgesamt wurden 78 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen.
Den Vernehmlassungsteilnehmenden wurden folgende fünf Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesetzesrevision gestellt:
1. Sind Sie mit der Zielsetzung der Gesetzesrevision einverstanden, die Bedeutung der Schweizerschulen für die Präsenz schweizerischer Bildung im Ausland zu verstärken und damit die Präsenz der Schweiz im Ausland insgesamt zu fördern?
2. Gehen Sie einig mit der Lockerung der gesetzlichen Auflagen für anerkannte Schweizerschulen, insbesondere mit dem Verzicht auf die bisherigen Vorschriften in Bezug auf einen Minimalanteil von Schweizer Schülerinnen und Schülern an den Schweizerschulen im Ausland?
3. Sind Sie damit einverstanden, dass der Bund inskünftig – namentlich an Standorten, die für die schweizerische Aussenpolitik bedeutsam sind – die Gründung und den Aufbau von Schweizerschulen im Ausland durch Finanzhilfen fördern können soll?
4. Sind Sie damit einverstanden, dass die schweizerische Bildung im Ausland, namentlich im Bereich der dualen Grundbildung, weiterentwickelt wird? Sind Sie insbesondere damit einverstanden, dass der Bund inskünftig die berufliche Grundbildung an Schweizerschulen im Ausland und anderen privaten Trägerschaften in Zusammenarbeit mit schweizerischen Berufsverbänden und schweizerischen Unternehmungen im Gastland subsidiär fördern können soll?
5. Sind Sie damit einverstanden, dass der Bund inskünftig schweizspezifische Bildungsangebote mit besonderer Ausstrahlung im Gastland unterstützen kann, gegebenenfalls auch von gewinnorientierten Bildungsunternehmen, sofern diese dank Bundesunterstützung eine zusätzliche Dienstleistung im Interesse unseres Landes anbieten?
Zusammen mit einer spontanen Stellungnahme sind 55 Antworten fristgerecht eingegangen. An der Vernehmlassung teilgenommen haben alle Kantonsregierungen, mit Ausnahme der Kantone Appenzell Innerrhoden, Zug und Thurgau. Die EDK hat sich nicht selbständig geäussert, sondern ihre Mustervernehmlassung den Kantonen zugestellt.