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Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 21 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Revision des Auslandschweizer- Ausbildungsgesetzes

Die SVP ist der Ansicht, dass eine Reduktion auf 20% oder 10% ausreichen würde, da sonst Schweizerschulen im Ausland ohne einen einzigen Schweizer Schüler anerkannt werden könnten und damit die Zwecke zugunsten von Auslandschweizern nicht mehr erfüllt würden.

So fordern auch die educationsuisse und die Schweizerschulen in Barcelona, Bergamo, Bogotá, Catania, Lima und Singapur einen Minimalanteil von 10%. Dieser Mindestprozentsatz müsste bei Neugründungen nach Meinung der educationsuisse während den ersten fünf Jahren nicht erfüllt sein.

Dem Kanton SG, der FER sowie dem LCH ist es ein Anliegen, dass bei der Neubemessung der Hauptzweck der Schulen – jungen Schweizerinnen und Schweizern eine gute Ausbildung im Ausland zu bieten – auch weiterhin gesichert ist.

Pro Helvetia weist darauf hin, dass die erwünschte höhere Eigenwirtschaftlichkeit zu einer Senkung der Bundessubvention führe und damit der Anreizcharakter der Lockerung nicht gegeben sei. Mehr wirtschaftlicher Erfolg müsse nach Meinung von Pro Helvetia eigentlich der Qualitätssteigerung dienen – was ein Beitrag zur Präsenz wäre.

Nach Meinung der SP sei darauf zu achten, dass die Lockerung nicht zu tieferen Bundesbeiträgen führt bzw. zu einer verkappten Sparmassnahme wird. Freiwerdende Mittel sollten für den Zugang von Kindern aus dem Gastland, die nicht über entsprechende Mittel verfügen, eingesetzt werden.

Die Schweizerschule in Singapur ist der Auffassung, dass für die bestehenden Schweizerschulen eine Obergrenze für die Kürzung des Betriebskostenanteils von maximal 15% der aktuellen Subventionsgelder garantiert werden muss.

economiesuisse und die ASO legen Wert darauf, dass die schweizerische Bildungsqualität und der schweizerische Bildungscharakter durch eine mögliche Lockerung nicht tangiert werden. Deshalb soll gemäss ASO durch die adäquate Ausgestaltung der Förderkriterien einen ausreichend schweizerischen Charakter der Auslandschulen gewährleistet werden.

Ausdrücklich keinen Mindestprozentsatz wollen hingegen die Schweizerschulen in Madrid und Mexiko.

4.3 Beiträge zur Gründung und zum Aufbau von Schweizerschulen

Die Ausrichtung von Finanzhilfen für die Gründung und den Aufbau von Schweizerschulen im Ausland wird mehrheitlich gutgeheissen:

AR, BL, BS, BE, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, UR, VD, VS, ZH; FDP, Grüne, SP; FER, SAV; ASO, educationsuisse, LCH, VPK

Als wichtigstes Anliegen erscheint in den Stellungnahmen der Vorbehalt, dass durch den Aufbau von Schweizerschulen im Ausland bereits bestehende Schulen finanziell nicht benachteiligt oder in ihrer Existenz gefährdet werden:

AG, FR, SG; EVP; economiesuisse; Schweizerschulen in Barcelona, Bergamo, Catania, Lima und Madrid

Deshalb verlangen einige Antwortende, dass zusätzliche Bundesgelder für Anschubfinanzierungen bereitgestellt werden:

BE; LCH; Schweizerschulen in Bergamo, Bogotá, Catania, Lima, Madrid und Mexiko

Die FER sieht diesbezüglich auch eine Aufgabe für die Kantone.