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Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 21 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Revision des Auslandschweizer- Ausbildungsgesetzes

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Titel

Der Kanton FR regt an, den Titel des Gesetzes in „Bundesgesetz über die Schweizerische Bildung im Ausland“ zu ändern. Denselben Vorschlag macht Pro Helvetia, denn die Präsenz ergebe sich bereits aus der Existenz und zudem erscheine das Gesetz aufgrund des Finanzrahmens als zu schwach, um mit seiner Hilfe die Präsenz auszubauen.

Art. 2 Zweck

Pro Helvetia fordert, dass in Bst. a (und analog in Art. 20) das Wort „Präsenz“ gestrichen wird. Zudem solle auch Bst. b gestrichen werden, denn die Einbindung in die Aussenpolitik laufe der Autonomie der Bildung entgegen und reduziere ihre Glaubwürdigkeit.

Die SVP bemängelt, dass in Art. 2 des Gesetzesentwurfes die Bildungsförderung von Auslandschweizern nicht mehr ausdrücklich erwähnt wird. Die SVP widersetze sich nicht grundsätzlich einer Erweiterung der Zweckbestimmung von Auslandschweizerschulen, jedoch müsse der Hauptzweck klar an erster Stelle stehen.

Art. 3 Voraussetzungen für die Anerkennung von Schulen

Der Kanton BE betont, dass in Anwendung von Abs. 1 Bst. d wichtig sei, dass auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ohne entsprechende finanzielle Mittel Schweizerschulen besuchen können.

Der Kanton ZH schlägt vor, die Formulierung in Bst. h und i wie folgt zu erweitern: „Kindergarten oder eine andere Form der Eingangsstufe“.

educationsuisse wünscht eine Umformulierung von Bst. i: „den Unterricht im Kindergarten und in den im schweizerischen Lehrplan relevanten Fächern mehrheitlich von schweizerischen Lehrpersonen erteilen lässt“.

Die VPK merkt an, dass durch Bst. l die Rolle der Patronatskantone verdeutlicht werde, was auch für Art. 21 gelte, indem auf die Mit-Zuständigkeit der Patronatskantone hingewiesen werde.

Der Schweizerschule in Madrid ist es ein Anliegen, dass die Förderung der Gründung und des Aufbaus von Schweizerschulen durch Finanzhilfen nicht auf Kosten der bestehenden Angebote erfolgt. Es müssen dafür im Gesetz Möglichkeiten für zusätzliche Finanzierungswege geöffnet werden, weshalb sie den Vorschlag macht, den Artikel so zu ergänzen, dass beim Bundesrat bei Bedarf zusätzliche Mittel beantragt werden können. Zudem fordert sie bei der Anerkennung und Neugründung von Schulen einen finanziellen Eigenbeitrag, der bei Einreichung eines Gesuchs aufgezeigt werden muss.

Nach Ansicht der Schweizerschule in Mexiko sei zusätzlich darauf zu achten, dass Neugründungen auch wirklich von einer lokalen Schweizer Trägerschaft geführt werde. Sie weist darauf hin, dass sich der Bundesrat zum Standort äussern sollte, bevor die lokale Trägerschaft den ganzen Aufwand betreibt.

Pro Helvetia macht den Vorschlag, anstelle von Bst. d einen neuen Artikel mit einer über die Schulen vermittelten Stipendienmöglichkeit beim Bund zu schaffen. Ferner sei eine ökonomische