Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 21 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Revision des Auslandschweizer- Ausbildungsgesetzes

1 Ausgangslage

In Erfüllung der Motion 09.3974 der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) hat der Bundesrat mit Beschluss vom 17. September 2010 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine Arbeitsgruppe mit der Vorbereitung der Revision des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1987 über die Förderung der Ausbildung junger Ausland-

1 schweizerinnen und Auslandschweizer (Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz, AAG) zu betrauen. In der Arbeitsgruppe waren die interessierten Departemente und die wichtigsten betroffenen Institutionen und Organisationen vertreten. Der Bericht der Arbeitsgruppe samt Vorentwurf bildete die Grundlage für die Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates. Nachdem die Detailarbeiten am Gesetzesentwurf abgeschlossen waren, beschloss der Bundesrat am 1. Juni 2012, das Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen.

Der Bund unterstützt heute weltweit 17 Schweizerschulen im Ausland mit einem jährlichen Kredit von rund 20 Millionen Franken. Die Revision hat zum Ziel, das geltende Fördermodell im Rahmen des gegenwärtigen Budgetkredits zu aktualisieren und zu optimieren. Mit der Gesetzesrevision wird die Rolle der Schweizerschulen im Ausland gestärkt. Neben ihrer ursprünglichen Rolle für die Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer soll ihre Rolle als Teil des internationalen Beziehungsnetzes der Schweiz vermehrt zur Geltung kommen. Dieser neuen Zielsetzung soll durch die Subventionskriterien besser Rechnung getragen werden.

Durch die Lockerung der gesetzlichen Auflagen für anerkannte Schweizerschulen wird eine grössere betriebliche Flexibilität und eine höhere Eigenfinanzierung angestrebt. Dies erlaubt dem Bund Einsparungen zu Gunsten neuer Fördermöglichkeiten. Vorgesehen sind zum Beispiel Finanzhilfen für die duale berufliche Grundbildung oder für die Gründung neuer Schulen. Wie von der Motion Segmüller 09.3550 verlangt, wird zudem das Instrument eines vierjährigen Zahlungsrahmens vorgesehen, um die Planungssicherheit der Bildungseinrichtungen zu erhöhen.

1 SR 418.0