Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 21 Seiten
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Vernehmlassungsbericht Revision des Auslandschweizer- Ausbildungsgesetzes
Die ASO sowie educationsuisse empfehlen, jährlich einen bestimmten Anteil des verfügbaren Kredits bereitzustellen, der – falls er nicht für ein neues Projekt benötigt wird – auf einem Fonds akkumuliert werden könnte.
Der SGV ist grundsätzlich einverstanden, fordert jedoch, dass die Standorte auch im Interesse der direkt davon betroffenen Branchen liegen und vorgängig mit den dafür zuständigen Organisationen abgesprochen werden. Finanzhilfen dürfen nur erfolgen, wenn sie sich auf eine strenge Kosten-Nutzen-Analyse abstützen können.
Der Kanton VS fordert für den Aufbau von Schweizerschulen im Ausland generell ein Globalkonzept, das durch die verschiedenen Bildungspartner (Bund, Kantone, EDK etc.) erarbeitet und Gegenstand einer vertieften Diskussion werden soll.
Gegen eine Koppelung an die Schwerpunkte der schweizerischen Aussenpolitik äussern sich folgende Stimmen:
Der Kanton TI und die EVP vertreten die Meinung, dass die Gründung einer neuen Schweizerschule nicht in erster Linie von ihrem strategischen Standort für die Aussenpolitik abhängig sein darf, sondern den (namentlich: schulischen) Bedürfnissen der Schweizer Bevölkerung in diesem Land Rechnung tragen sollte.
Auch nach Ansicht von Pro Helvetia sind die Schwerpunkte der Aussenpolitik zu volatil, um als Kriterium zu dienen. Die Unterstützung von Schulgründungen sollte nicht mit diesen Schwerpunkten in Verbindung gebracht werden.
4.4 Unterstützung der dualen beruflichen Grundbildung
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt grundsätzlich die Idee einer Förderung von Angeboten in der beruflichen Grundbildung:
AR, BL, BS, BE, FR, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SH, SO, TI, UR, VD, VS, ZH; EVP, SP, SVP; economiesuisse, SAV, SGB, SGV; ASO, LCH, Pro Helvetia; Schweizerschule in Bogotá
Einige Befürworter bemerken, dass es nicht allen Schweizerschulen möglich sein wird, ein Angebot im Bereich der dualen Berufsbildung zu erstellen. Deshalb sei es richtig, dass es sich um eine Kann-Vorschrift handelt:
AG, LU, SZ; educationsuisse; Schweizerschulen in São Paulo/Curitiba, Bangkok und Barcelona
Einige Stellungnahmen weisen auf verschiedene Einzelaspekte hin:
Die Kantone BE, FR, GR, LU und UR betonen die Bedeutung der engen Zusammenarbeit im Bereich der dualen beruflichen Grundbildung (Verzahnung mit der Wirtschaft und dem Bildungssystem im Gastland sowie mit den schweizerischen Unternehmen im Gastland und den schweizerischen Berufsverbänden).
Im Rahmen der erwähnten Zusammenarbeit ist es dem Kanton TI wichtig, dass den Schülern ermöglicht wird, auf Basis der schweizerischen Schulordnung einen eidgenössischen Abschluss und gleichzeitig einen äquivalenten Abschluss, der auf der Schulordnung des Gastlandes basiert, zu erlangen. Dies würde auch die Anwendbarkeit des schweizerischen Schulbildungsmodelles im wirtschaftlichen Gefüge des Gastlandes erlauben.
Die Kantone OW und TI sowie die Schweizerschulen in São Paulo/Curitiba betonen, dass die schweizerische Qualität des vorgeschlagenen Berufsbildungsangebotes gewährleistet werden muss.