Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/39: Entwurf Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen · 14 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.74820 / 217.1/2011/01108
Kanton ZH begrüsst die Absicht, eine Regelung einzuführen, stellt jedoch die Frage, ob es dafür ein neues Gesetz braucht.
- Für die FDP geht der Gesetzesentwurf zu weit und ist zu bürokratisch; gemäss SVP
sollte der Entwurf ausschliesslich auf einem System von Verboten aufbauen; die SP verlangt die Einführung eines Bundesgesetzes über die in der Schweiz und im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen sowie eines Bewilligungssystems.
- Der Verband economiesuisse tritt dafür ein, den Geltungsbereich des Gesetzesentwurfs
einzuschränken und denselben Geltungsbereich wie in der Kriegsmaterialgesetzgebung vorzusehen.
- Zwei im Sicherheitsbereich tätige Verbände (SES, VSSU) möchten den Geltungsbereich
des Gesetzesentwurfs namentlich in Bezug auf den Begriff der «privaten Sicherheitsdienstleistung» einschränken.
- Das IKRK ist der Meinung, dass die gesetzlichen Verbote insbesondere in Bezug auf die
Begriffe «unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten» sowie «schwere Menschenrechtsverletzungen» zu präzisieren sind; Humanrights.ch verlangt die Umsetzung der Grundsätze des Montreux-Dokuments im Gesetzesentwurf; gemäss SFR sollten ein Bundesgesetz über die in der Schweiz und im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen sowie ein Bewilligungssystem eingeführt werden.
- Zwei Unternehmen würden den Geltungsbereich des Gesetzesentwurfs einschränken,
besonders den persönlichen Geltungsbereich. Sie lehnen das Konzept des Entwurfs, Aktivitäten herkömmlicher Brandschutz- und Sicherheitsanbieter sowie reine finanzielle Beteiligungen an einem im Ausland tätigen privaten Sicherheitsunternehmen gesetzlich zu erfassen, ab.
3.2.3 Ablehnung des Entwurfs
Fünf Vernehmlassungsteilnehmer lehnen den Entwurf ab:
- Die Grünen betrachten den Gesetzesentwurf als ungeeignet und wirkungslos. Sie for-
dern eine komplette Überarbeitung des Entwurfs. Die Vorschläge des Montreux-
Dokuments sollen als Mindestanforderungen übernommen werden.
- Ein gesamtschweizerischer Dachverband der Wirtschaft (SGV) hält den Gesetzesent-
wurf für unausgereift, anti-marktwirtschaftlich und bürokratisch. Der Gesetzesentwurf sollte sich auf die Regelung des Söldnerwesens beschränken.
- Ein Branchenverband im Bereich der privaten Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen
(VSSU) lehnt den Entwurf ab, da die vorhandenen Bundeskompetenzen in gewissen Regelungsbereichen zweifelhaft seien und der Entwurf zu viele Unklarheiten aufweise.
- Zwei weitere Verbände (GSoA, CETIM) lehnen den Entwurf ab, da er Gesellschaften
wie AEGIS nicht eindämmen könne und es besser wäre, alle neuen Niederlassungen von privaten Sicherheitsunternehmen zu verbieten.
4. Weitere Bemerkungen
Im Entwurf sollte auch die Problematik der Sicherheitsunternehmen im Luftverkehr untersucht werden (SFR). Zum Schutz des Finanzplatzes Schweiz sollte auch die Finanzierung gesetzlich verbotener Tätigkeiten geregelt werden (Amnesty International, SGB).
Die Päpstliche Schweizergarde sollte ausdrücklich vom Geltungsbereich des Gesetzesentwurfs ausgenommen werden (SVP).
Gemäss NW und der CVP wird sich in der Praxis erweisen, ob das Kontrollsystem genügend Wirkung zeigt oder ob strengere Regeln erforderlich sind.