Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/39: Entwurf Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen · 14 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.74820 / 217.1/2011/01108
Drei Teilnehmer (TRIAL, ICJ-CH, SFR) werfen die Frage auf, ob es sinnvoll ist, zur Einhaltung eines Instruments zu verpflichten, das von den Sicherheitsunternehmen selbst verfasst wurde. Im Gesetzesentwurf sollten eher die Empfehlungen des Montreux-Dokuments umgesetzt werden (SFR).
Ablehnung:
Ein Vernehmlassungsteilnehmer lehnt die Bestimmung ab, da sie eine zusätzliche Legitimationsbasis für Sicherheitsfirmen wie AEGIS wäre (Grüne).
Art. 9 Meldepflicht
Zustimmung:
Das Meldesystem wird von neun Teilnehmern gutgeheissen (GE, LU, OW, UR, ZG, CVP, SGB, Centre patronal, APRED).
Vorbehalte:
Acht Vernehmlassungsteilnehmer (FR, JU, NE, VD, VS, Humanrights.ch, TRIAL, ICJ-CH) würden ein Bewilligungssystem bevorzugen. Die Schweiz sollte das von ihr initiierte Montreux-Dokument, in welchem die Einführung eines Bewilligungssystems empfohlen wird, umsetzen (TRIAL, ICJ-CH, Humanrights.ch).
Vier Vernehmlassungsteilnehmer (Grüne, GSoA, TRIAL, ICJ-CH) kritisieren, dass der Gesetzesentwurf den Inhalt der Meldepflicht nicht näher definiert. Es sollte auch präzisiert werden, ob die Tätigkeit aufgenommen werden kann oder eingestellt werden muss (APRED, SP).
Zwei Vernehmlassungsteilnehmer äussern sich kritisch zur Meldepflicht. Diese gehe zu weit (VSSU) bzw. bringe zeitliche Verzögerungen im Wettbewerb und werde letztlich dennoch als staatliche «Autorisierung» verstanden (BAPSC).
Zwei private Unternehmen wollen einen restriktiven Anwendungsbereich der Meldepflicht, indem sie davon ausgehen, dass sich der Anwendungsbereich für Holdings nur auf die Meldung der Art der ausgeübten Kontrolle erstreckt bzw. dass Unternehmen, die nur Sicherheitssysteme vertreiben, von der Meldepflicht ausgenommen seien.
Gemäss APRED sollte näher angegeben werden, ab welchem Zeitpunkt das Sicherheitsunternehmen die gemeldete Tätigkeit aufnehmen kann.
Ablehnung:
Zwei Teilnehmer (SP, SFR) lehnen das Meldesystem ab und fordern die Einführung eines Bewilligungssystems.
Der SGV macht geltend, dass die Meldepflicht nach den Artikeln 9 bis 11 die Wirtschaftsfreiheit in unverhältnismässiger Weise einschränke. Er schlägt vor, die privaten Sicherheitsunternehmen zur Meldung ihrer Tätigkeiten zu verpflichten und ihnen automatisch eine Bewilligung zu erteilen, wenn sie sich einem Verhaltenskodex angeschlossen haben.
Art. 10 Mitteilung der Behörde
Vorbehalte:
Ein Vernehmlassungsteilnehmer (AG) unterstützt die Bestimmung. Er fragt sich jedoch, ob es prozessökonomisch gesehen nicht angemessener wäre, sogleich eine im Sinne des Ver-