Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/39: Entwurf Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen · 14 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.74820 / 217.1/2011/01108

Geregelt werden sollten auch die Rechte der Opfer und es sollte ein schweizerisches Gericht für die Strafverfolgung von Delikten, die vom Personal eines privaten Sicherheitsunternehmens im Ausland begangen wurden, zuständig erklärt werden (Grüne, Amnesty International).

Die FDP wünscht, dass der Bund im Gesetzesentwurf verpflichtet wird, dem Parlament jährlich über die von den Bundesbehörden im Ausland eingesetzten privaten Sicherheitsunternehmen Bericht zu erstatten. Er soll auch regelmässig einen Bericht über die privaten Sicherheitsunternehmen veröffentlichen müssen, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen (Grüne, SP, GSoA, SFR).

Die Schweiz sollte die Massnahmen ergreifen, die für den Beitritt zur UNO-Konvention vom 4. Dezember 1989 gegen die Rekrutierung, Nutzung, Finanzierung und Ausbildung von Söldnern nötig sind (SP, SFR). Sie sollte sich ausserdem dafür einsetzen, dass die Vorlage der Vereinten Nationen verabschiedet wird, in der die Pflichten der Staaten in Bezug auf die Tätigkeiten der privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen geregelt werden.

5. Auswertung mit Blick auf die einzelnen Bestimmungen

Art. 1 Zweck

Zustimmung:

Sechs Vernehmlassungsteilnehmer heissen den Zweck des Gesetzes ausdrücklich gut (AR, BE, GR, ZG, SP, SGB).

Vorbehalte:

Ein privates Unternehmen äussert sich sehr skeptisch zur Verbindung der Niederlassung von Holding-Gesellschaften mit Fragen der Neutralitätspolitik, da rein administrative Tätigkeiten von Holding-Gesellschaften die Neutralität nicht tangieren. Gemäss einem anderen Vernehmlassungsteilnehmer (SGV) gilt die Neutralität für die Staaten, aber nicht für die in der Schweiz domizilierten Unternehmen.

Art. 2 Geltungsbereich

Vorbehalte:

Zwei Vernehmlassungsteilnehmer wünschen eine Präzisierung des personellen und territorialen Geltungsbereichs (IKRK, APRED).

Sieben Kantone (VD, FR, GE, AG, NE, JU, VS) möchten, dass der Ausland-Bezug der Sicherheitsunternehmen bzw. der Holding-Gesellschaft sowie der mit Sicherheitsdienstleistungen zusammenhängenden Dienstleistungen stärker hervorgehoben wird.

Ein Kanton (ZH) möchte den Ausland-Bezug der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten im Gesetz hervorheben.

Drei Vernehmlassungsteilnehmer (economiesuisse, Centre patronal, VSSU) wünschen eine Präzisierung des Ausland-Bezugs der Sicherheitsdienstleistungen bzw. Einschränkung auf Krisen- und Konfliktgebiete.

Eine Partei (FDP) möchte den Geltungsbereich nicht auf in der Schweiz erbrachte Sicherheitsdienstleistungen erstrecken.