Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/43: Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG). Verlängerung der Verfolgungsverjährung · 17 Seiten
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stellt werden, dass Opfer auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend machen können.
3 Rechtliche Aspekte
3.1 Verfassungsmässigkeit
Gemäss Artikel 123 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV, SR 101) ist die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts Sache des Bundes. Der vorliegende Vorentwurf ist somit verfassungsmässig.
3.2 Verhältnis zum internationalen Recht
Es ergeben sich keine direkten Berührungspunkte zum Völkerrecht.
4 Finanzielle und personelle Auswirkungen für den Bund und die Kantone
Aufgrund der Verlängerung der Verjährungsfrist für Vergehen, welche der Strafandrohung «Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe» unterliegen, ist nicht auszuschliessen, dass die Zahl der Anzeigen und die Zahl sowie Verfahrensdauern der Strafverfolgungen zunehmen könnten. Dies führt unter Umständen zu einer höheren Arbeitsbelastung der Strafbehörden. Es lässt sich zurzeit schwer abschätzen, welche personellen Auswirkungen bzw. zusätzlichen Kosten sich daraus ergeben könnten.
Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass infolge der Revision für die Strafbehörden des Bundes eine erheblich erhöhte Arbeitsbelastung enstehen dürfte, die nicht durch die bestehenden personellen Ressourcen aufgefangen werden könnte.