Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/43: Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG). Verlängerung der Verfolgungsverjährung · 17 Seiten

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1.2.1 Sozialdemokratische Fraktion, dringliche Anfrage (06.1068): Swissair. Droht das Grounding?

Inhalt der Anfrage war zum einen die Frage nach den Gründen für die drohende Verjährung und den Möglichkeiten, diese zu verhindern. Zum anderen wollte man wissen, ob der Bundesrat die neuen Verjährungsregeln im Strafrecht auch für komplexe Wirtschaftsdelikte als angemessen erachte. Zu den Gründen für die drohende Verjährung nahm der Bundesrat keine Stellung, weil das Strafverfahren in der Kompetenz des Kantons Zürich lag. Zur Möglichkeit der Verhinderung der drohenden Verjährung führte der Bundesrat im Wesentlichen aus, dass es theoretisch möglich sei, das Rückwirkungsverbot für neue, schärfere Verjährungsregeln aufzuheben. Es sei aber eines Rechtsstaates unwürdig, Gesetze nachträglich zurechtzubiegen, so dass mit Blick auf einen konkreten Einzelfall ein gewünschtes Resultat ermöglicht werde. Zur Frage der Angemessenheit der Verjährungsfristen erläuterte der Bundesrat, dass das Hauptproblem bei komplexen Wirtschaftsdelikten darin bestehe zu beweisen, wer in welchem Zeitpunkt mit welchem Wissen und Willen einen bestimmten Entscheid gefällt oder unterstützt hat. Mit zunehmendem Zeitablauf werde es zudem immer schwieriger, bestimmte Sachverhalte zu rekonstruieren und nachzuweisen.

1.2.2 Bea Heim, Frage (06.5107): Swissair-Fall vor der Verjährung

Der Bundesrat wurde gefragt, ob er bereit sei, eine Änderung von Artikel 337 Absatz 1 aStGB (Rückwirkungsverbot) zu prüfen und allenfalls vorzuschlagen, um den Fall «Swissair» nicht an der Verjährung scheitern zu lassen. In seiner Antwort führte der Bundesrat – wie schon in der Antwort auf die dringliche Anfrage der Sozialdemokratischen Fraktion (vgl. Ziff. 1.2.1) – aus, dass es eines Rechtsstaates unwürdig sei, die Gesetze für den Einzelfall nachträglich so zurechtzubiegen, dass das gewünschte Resultat möglich werde.

1.2.3 Walter Schmied, Anfrage (06.1089): Verjährung von Strafklagen im Fall «Swissair»

Es wurde angefragt, wie gross die Chance sei, dass die Angeklagten durch Verjährung einem rechtskräftigen Urteil entgehen könnten, und ob der Bundesrat bereit wäre, Massnahmen zu ergreifen, falls die Prozessparteien versuchen sollten, bis zur Erreichung der Verjährungsfristen auf Zeit zu spielen. Der Bundesrat legte in seiner Antwort dar, welche der zur Anklage gebrachten Delikte im Sommer 2008 verjährten. Zur Frage, ob bis dahin ein rechtskräftiges Urteil ergehe, äusserte sich der Bundesrat nicht. Bezüglich der Ergreifung von Massnahmen führte der Bundesrat sinngemäss dasselbe aus wie in seiner Antwort auf die dringliche Anfrage der Sozialdemokratischen Fraktion (Rückwirkungsverbot; vgl. Ziff. 1.2.1).

1.2.4 Luc Recordon, Postulat (06.3362): Gerichtliche Verfahren und Wirtschaftskriminalität

Das Postulat ersuchte den Bundesrat, einen Katalog mit gesetzlichen oder organisatorischen Massnahmen zu präsentieren, dank denen auch bei den komplexesten Fällen von Wirtschaftskriminalität innert nützlicher Frist straf- und zivilrechtliche