Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/43: Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG). Verlängerung der Verfolgungsverjährung · 17 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Parlamentarischer Auftrag

Die am 15. bzw. 18. Dezember 2008 eingereichten inhaltlich identischen Motionen «Verjährungsfristen bei Wirtschaftdelikten» (Jositsch 08.3806 / Janiak 08.3930) verlangen vom Bundesrat, bei Wirtschaftsdelikten die Verjährungsfristen im Strafrecht zu verlängern.

Begründet werden die Motionen damit, dass im Bereich der grossen Wirtschaftsdelikte aufgrund der kurz bemessenen Verjährungsfristen immer wieder auf die Strafverfolgung verzichtet bzw. unter extremem Zeitdruck gearbeitet werden müsse. Dies sei immer dann der Fall, wenn der Sachverhalt eine erhöhte Komplexität aufweise. Als Beispiele führen die Motionäre die Fälle «Swissair» und «Oil for Food» an.

Der Bundesrat beantragte am 25. Februar 2009 die Annahme der Motionen. Der National- sowie der Ständerat haben sie schliesslich überwiesen.1

Im Bericht vom 30. Oktober 20092 hielt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) fest, dass die Strafverfahren in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen immer länger dauern, was dazu führen kann, dass die Strafverfolgungsbehörden aufgrund der Verjährung eines Delikts auf eine Strafverfolgung verzichten müssen. Aus diesem Grund soll das Verjährungssystem überprüft werden und sollen allenfalls längere Verjährungsfristen in Betracht gezogen werden. Allerdings hält die RK-N fest, dass aufgrund der Beweisschwierigkeiten, die mit zunehmendem Zeitabstand zwischen Tat und Gerichtsverhandlung entstehen können, nicht jede Verlängerung von Verjährungsfristen als sinnvoll erscheint. Das Scheitern von Prozessen hat in der Regel andere Ursachen als der Eintritt der Verjährung. So könnte das Vorliegen von Beweisschwierigkeiten ebenfalls dazu führen, dass ein Prozess nicht zu einem Abschluss kommt. Ein wirksames Mittel im Zusammenhang mit der Beendigung einer Strafverfolgung innert nützlicher Frist wären etwa genügend Ressourcen für die Strafverfolgungsbehörden. Die Kommission spricht sich zudem für ein möglichst kohärentes Verjährungssystem in allen Bereich des Strafrechts aus, wonach die Verjährungsdauer bei allen Delikten nach den gleichen Kriterien und nach einer ausgeglichenen Abstufung bestimmt werden soll.

1.2 Ähnliche parlamentarische Vorstösse

Insbesondere im Zusammenhang mit dem Fall «Swissair» wurden im Jahre 2006 diverse parlamentarische Vorstösse eingereicht, welche nachfolgend – soweit sie die strafrechtliche Verjährung betreffen – kurz dargestellt werden.

1 Motion Jositsch: 3. Juni 2009 Annahme vom Nationalrat bzw. 10. Dezember 2009 vom Ständerat; Motion Janiak: 12. März 2009 Annahme vom Ständerat bzw. 3. März 2010 vom Nationalrat.

2 Abrufbar unter folgendem Link: http://www.parlament.ch/afs/data/d/bericht/2008/d_bericht_n_k12_0_20083930_0_20091 030.htm.