Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/66: Verordnung über die Verminderung der CO<sub>2</sub>-Emissionen von Personenwagen · 15 Seiten

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5.2 Auswirkungen auf die Kantone

Bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern ergibt sich ein Initialaufwand, um den Vollzug gewährleisten zu können. Das Personal an den Zulassungsschaltern muss in den folgenden Punkten geschult werden:

• Identifizierung des Importeurs anhand des Typengenehmigung-Inhabercodes. Besonders wichtig

ist dieser Schritt, wenn pro TG-Nummer mehrere Importeure aufgeführt sind.

• Bei Kleinimporteuren prüfen, ob die Bescheinigung des ASTRA vorliegt

• Verweigerung der Zulassung bei unvollständigen Dokumenten.

Hinzu kommen eventuell zusätzliche Plausibilitätstests in den kantonalen EDV-Systemen. Es wird davon ausgegangen, dass diese zusätzlichen Prozessschritte ohne zusätzliches Personal bei den Kantonen und ohne grosse zeitliche Verzögerungen bei der Zulassung durchgeführt werden können.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft sind in der Botschaft zur Offroader-Initiative ausführlich dargestellt. Der Fokus wird deshalb auf den Automarkt gelegt.

Auswirkungen auf den Automarkt

Die Festlegung eines Emissionszielwerts bei Personenwagen hat zur Folge, dass sich die Zusammensetzung der schweizerischen Personenwagenflotte verändern wird. Durch das Anreizsystem wird sich der Anteil der energieeffizienten und emissionsarmen Personenwagen vergrössern, während der Anteil energieineffizienter und stark emittierender Personenwagen abnehmen wird. Die Anzahl der in der Schweiz abgesetzten Personenwagen wird sich aufgrund des Emissionszielwerts aber nicht ändern. Auch der mit den verkauften Personenwagen insgesamt erzielte Umsatz wird sich kaum ändern, da effiziente Technologie ihren Preis hat. Allerdings kann sich der Emissionszielwert auf die relative Preisgestaltung zwischen grossen, leistungsstarken und leichten, effizienten Personenwagen und auf die jeweiligen Gewinnmargen auswirken. Im Garagengewerbe sowie in der bedeutenden schweizerischen Autozulieferindustrie, die ausschliesslich exportorientiert ist, sind keine Veränderungen zu erwarten.

Auswirkungen auf die Importeure

Die Umsetzung des CO2-Gesetzes führt bei den Importeuren zu einer Verteuerung von Personenwagen, falls der Flottendurchschnitt über der Zielvorgabe liegt. Kosten entstehen in geringem Mass durch die Notwendigkeit, eine Prognose der zu erwartenden Sanktionen zu erstellen. Sanktionsabgaben werden jedoch erst fällig, wenn der durchschnittliche CO2-Ausstoss der neu zugelassenen Personenwagen eines Importeurs oder einer Emissionsgemeinschaft über der Zielvorgabe liegt. Private und gewerbliche Direktimporte werden durch das Sanktionsmodell nicht verunmöglicht. Es kann aber zu leichten Nachteilen für Kleinimporteure kommen, wenn sie Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen einführen, da sie diese nicht mit Fahrzeugen mit tiefen CO2-Emissionen kompensieren können. Diesem Nachteil wird durch folgende Massnahmen entgegen gewirkt: Erstens besteht die Möglichkeit, dass sich Kleinimporteure zusammenschliessen, so dass sich die Zielvorgabe auf den Flottendurchschnitt der Emissionsgemeinschaft bezieht. Zweitens wird die Zielvorgabe für das einzelne Fahrzeug in Abhängigkeit seines Gewichts festgelegt. Und drittens wird in der Übergangsphase von 2012 bis und mit 2014 die Sanktion mit den Flottenanteilen, welche für die Berechnung allfälliger Sanktionsabgaben bei Grossimporteuren massgebend sind, multipliziert (z. B. im Jahr 2012 mit 65 %).