Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/66: Verordnung über die Verminderung der CO<sub>2</sub>-Emissionen von Personenwagen · 15 Seiten

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Ökoinnovationen sind Autodächer mit Solarzellen, Abgaswärme-Rückgewinnung oder effizientere Beleuchtung. Analog zur EU sieht die Verordnung vor, für Ökoinnovationen, welche von der EU genehmigt sind, einen entsprechenden Abzug zu gewähren. Bedingung ist, dass für eine Ökoinnovation eine eigene Typengenehmigung beantragt wird. Der Nachweis der Ökoinnovation hat aufgrund des CoC zu erfolgen.

Für mit Erdgas betriebene Personenwagen können die massgebenden CO2-Emissionen um einen anrechenbaren Prozentsatz aufgrund des biogenen Anteils am Treibstoff reduziert werden. Die Gaswirtschaft verpflichtet sich zurzeit, minimal 10 % Biogas ins Gastankstellennetz der Schweiz einzuspeisen.

3.5 Übergangsbestimmungen

Analog zur EU werden Personenwagen mit CO2-Emissionen von weniger als 50 g CO2/km bei der Ermittlung der durchschnittlichen CO2-Emissionen eines Grossimporteurs für die Jahre 2012 bis 2015 mehrfach gewichtet. Der Gewichtungsfaktor nimmt über diese Periode ab. Die Bestimmung gilt als Anschub für alternative Antriebstechnologien wie Plug-in-Hybride und batteriebetriebene Personenwagen.

3.6 Vollzugsmodell

Wie bereits erwähnt, unterscheidet sich der Vollzug bei Gross- (50 und mehr neu zugelassene Fahrzeuge pro Jahr) und Kleinimporteuren (weniger als 50 neu zugelassene Fahrzeuge pro Jahr). Grafik 1 veranschaulicht den Vollzug für Grossimporteure, Grafik 2 den Vollzug für Kleinimporteure.

Antrag auf

Verzollung, Zulassung Ja

Fahr- 1.

Import Zoll- Bestätigung beim kant. Zulas-

zeug-

Fahrzeug anmeldung Importeur Strassen- sung?

kauf

auf 13.20A verkehrs-

amt

Nein

Identifizierung Auswertung

Rechnungs-

Zulassung Importeur, Liste, Mitteilung

stellung Bezahlung Fahrzeug, Eintrag in Liste Berechnung Sanktion

Ja (inkl. allfälliger Eingabe in und Emissionswert inkl. VIN an

Buchführung, Sanktion MOFIS Übermittlung und Zielwert je Importeure

Typen- an BFE Importeur Mahnwesen)

geneh-

migt?

Nein CO -Daten Bestätigung

vor- Ja (CoC)

Importeur und

handen?

CO2-Daten

Nein Identifizierung

Bestätigung Zulassung Importeur, Berechnung

Importeur, Fahrzeug, Eintrag in Liste individueller

Leergewicht Eingabe in und Emissionswert

und Leistung MOFIS Übermittlung anhand Formel

an BFE

Konsument/ Kant.

Zoll Importeur Strassen- ASTRA BFE Inkassostelle Prozessende Garagist

verkehrsamt

Grafik 1: Grafische Übersicht über den Vollzug bei Grossimporteuren.

Grossimporteure müssen dem Bund vorgängig bekannt sein. Sie werden anhand des Inhabercodes der Typengenehmigungsnummer speziell gekennzeichnet. Für Fahrzeuge mit Typengenehmigung läuft der Zulassungsprozess wie gewohnt ab. Liegt keine Typengenehmigung vor, muss der Importeur vorgängig beim ASTRA die Unterlagen einreichen. Das ASTRA nimmt für das betreffende Fahrzeug den CO2-Wert in einer Liste auf und bestätigt den Importeur-Code auf dem Formular 13.20A. Der CO2-