Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/66: Verordnung über die Verminderung der CO<sub>2</sub>-Emissionen von Personenwagen · 15 Seiten

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5 Auswirkungen

Die Auswirkungen der Teilrevision des CO2-Gesetzes werden in der Botschaft zur Volksinitiative „für menschenfreundlichere Fahrzeuge“11 detailliert beschrieben. Es wird deshalb im Folgenden nur noch auf die wesentlichen Punkte und die konkreten Auswirkungen aus dem Vollzug eingegangen.

5.1 Auswirkungen auf den Bund Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen auf den Bund ergeben sich einerseits aus dem Vollzug und andererseits aus der Reduktion der Mineralöl- und der Mehrwertsteuereinnahmen. Letzteres ist in der Botschaft zur Initiative ausführlich dargestellt. Einmalige finanzielle Ausgaben ergeben sich aus einer technischen Anpassung des MOFIS-Registers (200‘000 Franken) und einem Initialaufwand für die Kommunikation, Schulung, Vorträge etc. (200‘000 Franken). Wiederkehrende Ausgaben sind mit Ausnahme der nachstehend aufgelisteten Personalkosten keine zu erwarten.

Gemäss Experteneinschätzungen nehmen die Sanktionen aufgrund des durch diese Massnahme ausgelösten technischen Fortschritts in den nächsten Jahren laufend ab (siehe Abschnitt 5.3). Sollte nach Abzug des Verwaltungsaufwandes ein Überschuss aus den Sanktionen resultieren, so wird dieser gemäss der VOC-Abgabe12 an die Bevölkerung verteilt. Die Verwaltungskosten können auf absehbare Zeit durch die Sanktion gedeckt werden.

Personelle Auswirkungen

Auf die Bundesverwaltung kommen neue Aufgaben zu. Die Gesamtkoordination des Vollzugs und der Kommunikation obliegt dem BFE. Für die notwendigen Daten, deren Aufnahme und Qualitätssicherung ist das ASTRA zuständig.

Zu den neuen Aufgaben auf Seiten des BFE gehören:

• Führen der Listen für Grossimporteure

• Ermittlung des Zielwerts für Grossimporteure und allfälliger Sanktionen

• Ausstellen allfälliger Verfügungen und Begleitung von Beschwerde- und Strafverfahren

• Kommunikation gegenüber Medien, Politik und Bevölkerung

• Abstimmung mit der EU

• Berichterstattung gegenüber Parlament und Öffentlichkeit.

Auf Seiten des ASTRA fallen folgende neuen oder erweiterten Aufgaben an:

• Ausstellen von Bescheinigungen für Kleinimporteure

• Behandlung von Grossimporteuren ohne Typengenehmigung

• Ausstellen zusätzlicher Typengenehmigungen sowie Einbinden von Ökoinnovationen

• Anpassungen von Veränderungen des CO2-Werts auf bestehenden Typengenehmigungen

• Zusätzliche Qualitätskontrollen der Daten

• Ausstellen von Datenauszügen (vierteljährlich und am Ende des Referenzjahres).

Es ist vorgesehen, das Inkasso allfälliger Sanktionen bei Grossimporteuren und das Inkasso bei Kleinimporteuren an eine spezialisierte Stelle innerhalb der Bundesverwaltung zu vergeben.

Die geschätzten zusätzlichen Personalkosten (inkl. Aufwand bei der Inkassostelle) betragen 1.5 Millionen Franken pro Jahr13. Sie teilen sich auf acht zusätzliche Stellen auf.

11 BBl 2010 973.

12 Vgl. Art. 23 der Verordnung vom 12. November 1997 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV; SR 814.018).

13 Lohnkosten plus Arbeitsplatzkosten gemäss EFV/F+RW und EPA, 2011.