Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/8: 04.439 Parlamentarische Initiative. Betäubungsmittelgesetz. Revision · 19 Seiten

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geahndet wird. Auch mit der Einführung eines Ordnungsbussenverfahrens bleibt der Konsum von Cannabis eine Straftat.

5.2 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung steht mit dem Schengen-Assoziierungsabkommen40und den damit übernommenen Verpflichtungen im Einklang.

Des Weiteren besteht Kompatibilität mit den Anforderungen der EMRK, insbesondere mit Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren). Insbesondere steht es jeder Person frei, das ordentliche Verfahren einzuleiten.

6 Rechtliche Grundlagen

6.1 Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Grundlage des vorliegenden Entwurfs findet sich in Artikel 118 Absatz 2 und Artikel 123 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 199941.

6.2 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Der Entwurf enthält keine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen.

6.3 Erlassform

Beim vorliegenden Entwurf handelt es sich um die Revision eines Bundesgesetzes.

40 BBl 2004 5965, 6101 ff., 6167 ff.

41 SR 101