Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/99: Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten · 29 Seiten

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die Gesetzesrevision mit dem Rückzug des Fiskalvorbehalts im Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (SR 0.353.12; SEV 098) und mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (SEV 099) ohne Fiskalvorbehalt gekoppelt. Mit der Übernahme der Zusatzprotokolle zum Auslieferungs- und zum Rechtshilfeübereinkommen richtet die Schweiz ihre Rechtshilfepolitik auf den europäischen Standard aus.

Diese kombinierte Lösung nützt einerseits den Staaten, die Hand zu einem DBA der neuen Generation geboten haben. Andererseits übernimmt die Schweiz den Europarat-Standard bei der Zusammenarbeit im Bereich der Fiskalrechtshilfe. Die Vorlage steht damit im Einklang mit dem europäischen Recht. Sie liegt auch auf der Linie der für die Schweiz anwendbaren multilateralen Übereinkommen der UNO.