Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 20 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

aussetzungen bei Übertretungen (vgl. Art. 17 Abs. 1 Bst. c Ziff. 3 erstes Lemma).37

SZ kritisiert die Praxistauglichkeit der Eintragung von Bussen bei einer Strafschärfung im Wiederholungsfall (vgl. Art. 17 Abs. 1 Bst. c Ziff. 3 zweites Lemma). NE begrüsst diese Regelung.

ZG fordert die generelle Erfassung von Übertretungen in den Bereichen Tätlichkeit, sexuelle Belästigung, Tierschutzgesetzgebung, Waffengesetzgebung und Jagdgesetzgebung.

Smith fordert, dass Übertretungen nur noch bei gesetzlich vorgesehener Strafschärfung im Wiederholungsfall eingetragen werden (vgl. Art. 17 Abs. 1 Bst. c Ziff. 3 zweites Lemma).

4.8 Eintragung von strafzumessungs- und strafvollzugsrelevanten Daten (Art. 19 Abs. 1

Bst. d und e)

AG fordert Verzicht auf Eintragung von strafvollzugsrelevanten Zusatzinformationen (vgl. Art. 19 Abs. 1 Bst. e).

GE verlangt, dass in VOSTRA keine Strafzumessungsgründe erfasst werden (vgl. Art. 19 Abs. 1 Bst. d).

ZH und KIFS verlangen, dass die im Grundurteil ausgesprochenen Weisungen und Bewährungshilfen vollständig erfasst werden (vgl. Art. 19 Abs. 1 Bst. d i.V.m. Abs. 3 Bst. a) und im Behördenauszug 1 und 2plus erscheinen sollen (vgl. Art. 40 und 41).

SZ fordert, dass zumindest bei Freiheitsstrafen auch Angaben zum Vollzugsort und zum Zeitpunkt der Strafverbüssung im Strafregister eingetragen werden (vgl. Art. 19 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Abs. 3 Bst. a), u.a weil der Aufwand für Nachfragen im Einzelfall grösser sei, als derjenige für die Erfassung und weil diese Daten für Staatsanwaltschaften und für die Polizei von grossem Nutzen seien. Auch NE fordert die Registrierung von Angaben über den effektiven Vollzug von Strafen.

4.9 Erfassung von Auslandurteilen (Art. 18)

DJS fordert, dass bei Auslandurteilen die doppelte Strafbarkeit geprüft werden solle.

Smith fordert, dass bei Auslandurteilen das relevante Strafmass für die Eintragung auf 45 Tagessätze festgesetzt werde (vgl. Art. 18 Abs. 1 Bst. d Ziff. 1), weil dies das Äquivalent zur heutigen Eintragungsgrenze bei Übertretungen von 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit sei.

4.10 Eintragung von nachträglichen Entscheiden (Art. 20)

4 Teilnehmende verlangen, dass die Eintragung von nachträglichen Entscheiden gemäss Artikel 20 präziser gefasst werde.38

5 Teilnehmende fordern die Registrierung von Umwandlungsentscheiden.39

4.11 Erfassung von elektronischen Urteilskopien (Art. 21)

14 Teilnehmende begrüssen explizit die Erfassung von elektronischen Urteilskopien (Art.

37 AR (betont Ungleichbehandlung und fordert Deliktskatalog), BL (rügt Verletzung des Gleichheitsgebots und fordert ein Abstellen auf die Ersatzfreiheitsstrafe), LU (bemerkt, dass diese Regelung Kleinkriminelle begünstige), SVP (fordert vermögensunabhängige Regelung) und Smith. 38 GE (Verhältnis von Abs. 1 und 2 seien unklar; Abs. 2 Bst. a mache keinen Sinn), GR (es sei nicht klar, welche Entscheide erfasst werden sollen), SG (Aufzählung sei unvollständig) und ZH (die Formulierung von Abs. 2 Bst. a und c sei unklar). 39 GR, NE, SG, VD, ZH.