Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 20 Seiten
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21).40
Auch die Befürworter weisen darauf hin, dass die Anpassung der kantonalen Informatik und die Erfassung einen erheblichen Mehraufwand generieren.41
6 Teilnehmende lehnen die Erfassung von elektronischen Urteilskopien ab.42 2 Teilnehmende lehnen die Erfassung bloss bei Jugendurteilen ab.43
1 Teilnehmender lehnt die Zugänglichmachung von ausländischen Urteilen im Volltext in allen Auszügen ab (vgl. Art. 21 Abs. 2 Satz 2).44
Gemäss AG sei ausserdem zu regeln, wie mit den erst nach Rechtskraft zu motivierenden Urteilen zu verfahren sei.
4.12 Differenziertere Eintragungskriterien bei Delikten im Privatauszug
SP fordert, dass die Notwendigkeit der Registrierung kleinerer und mittlerer Delikte im Privatauszug (vgl. Art. 43) nochmals überprüft werde.
5 Kritik an den Entfernungs- und Aufbewahrungsfristen (Art. 29−35; Art. 41 Abs.
3−5; Art. 43 Abs. 3)
5.1 Fristen für den Behördenauszug 1 (Art. 29 i.V.m. Art. 40 Abs. 3)
16 Teilnehmende begrüssen ausdrücklich die vorgeschlagene Verlängerung der Entfernungsfristen (Art. 29).45
2 Teilnehmende lehnen die Verlängerung der Entfernungsfristen generell ab.46
Einzelne Teilnehmende kritisieren die lange Dauer der Entfernungsfristen in Teilbereichen: Nicht gerechtfertigt sei sie z.B. in Bezug auf Übertretungen (vgl. Art. 29 Abs. 1 Bst. d)47, in Bezug auf mittelschwere und geringfüge Sanktionen48 oder bei Jugendlichen (Art. 29 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4, Bst. d, Bst. f Ziff. 2 und 3 sowie Bst. i)49.
40 AR, BE, BL, GR, JU, NE, SG (sofern die Dokumente keine Unterschriften enthalten müssen und direkt aus den Textverarbeitungsprogrammen eingelesen werden können), SO, UR, ZG, ZH (sofern für Urteilsmeldung "sichere Leitungen" zwischen der KOST und den Strafbehörden bestehen), KSBS, KSS und Smith. 41 AG, NE, SG, SO, TG, VS, ZG, ZH. 42 Wegen Mehraufwand und fraglichem Nutzen (BS, GEund VD; sehr kritisch auch TG); wegen der Gefahr von Vorverurteilungen (DJS); wegen datenschutzrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Verwendung von nicht relevanten Daten und wegen fehlender Missbrauchsvorkehrungen (SZ). 43 AG, SVJ. 44 Gemäss SAV müsse die gleiche Regelung wie für Schweizer Urteile (vgl. Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art.
40 Abs. 1 Bst. d) gelten. 45 AG, AR, BE (wäre auch mit noch längeren Fristen einverstanden), BS, GR, JU, LU, NE, SG (würde auch eine noch längere Frist bei Sexual- und Gewaltstraftaten befürworten), SO, ZG, ZH, KKJPD, KSBS, KSS, SKG (betont, dass eine zeitliche Limitierung wichtig sei). 46 CP, SAV. Sehr kritisch auch DJS. 47 SZ kritisiert lineare Erhöhung über alle Deliktsbereiche. 48 VD. 49 VD. ZH und SVJ fordern bei Jugendurteilen mit bedingten/teilbedingten Freiheitsentzügen eine max. Frist von 10 Jahren (vgl. Art. 29 Abs. 1 Bst. d), damit die Eintragung nicht länger dauert als bei widerrufenen bedingten/teilbdingten Freiheitsentzügen (vgl. Art. 29 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4).