Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 20 Seiten

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Explizit begrüsst wird von vielen Teilnehmenden v.a die Verankerung auf Gesetzesstufe5 und die Durchführung einer Gesamtrevision6. Nur vereinzelt werden gesetzestechnische Einwände erhoben.7 Positiv vermerkt wird oft die erhöhte Beachtung des Datenschutzes8, wobei es auch in diesem Bereich kritische Verbesserungsvorschläge9 gibt. Mehrheitlich explizit begrüsst wird im Grundsatz auch das neue Auszugskonzept mit differenzierten Zugangsprofilen.10 Nur fünf Teilnehmende stellen das Auszugskonzept in Frage.11 Begrüsst wird im Allgemeinen auch die Erweiterung der Zugangsrechte12, welche eine Effizienzsteigerung bei der Aufgabenerfüllung bringe13 und auf die Behördenbedürfnisse ausgerichtet sei14. Verschiedene Teilnehmende äussern sich kritisch in Bezug auf den verursachten Aufwand und die Kosten. Während einzelne Teilnehmende fordern, dass die Kostenaufteilung in den Grundzügen im Gesetz selber geregelt werde (vgl. Art. 105 Bst. c)15 und dass die Kosten sorgfältiger eruiert und dargelegt werden sollten16, betonen andere die Notwendigkeit des

und sowohl für Laien als auch für Fachpersonen schwer verständlich.

5

AG, AR, BE, BL, BS, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SZ, ZH, CVP, EVP, GPS, SP, CP, KKJPD, KSBS, KSS, SGV, sgv, SGB, SKG, SVJ, Smith.

6

GE, OW, SO, ZG, CVP, FDP, SGB, UNI-L.

7

Die etwas zu hohe Regelungsdichte, komplizierte Systematik, Komplexität und schlechte Lesbarkeit bemängeln AG, SZ, VD, ZH, CP und DJS. AG, GE, SZ und ZH regen an, mehr Details auf Verordnungsstufe zu regeln. GE kritisiert zudem die mangelhafte französische Gesetzesfassung.

8

AG, BL, GL, JU, NE, SH, UR, VD, VS, ZH, CVP, FDP, SP, SVP, KIFS, KSBS, KSS, sgv, SKG, SVJ.

9

So sei die Datenschutzaufsicht – d.h. die Koordination der Kontrolltätigkeit zwischen dem BJ-Strafregister (vgl. Art. 4 Bst. g) und den kantonalen Datenschutzbeauftragten – klarer zu regeln (AG, AI, AR, BL, BS, LU, NE, OW, SZ, VD, ZH). Es wird gefordert, dass der Datensicherheit (EV P) und dem Datenschutz (FDP) beim Informationsaustausch weiterhin hohe Priorität eingeräumt werde. Dem Entwurf werden Schwächen in Bezug auf den Persönlichkeitsschutz attestiert (CP, SZ, DJS). Es werden regelmässige Kontrollen verlangt (CVP) und es wird bemängelt, dass stichprobeweise Kontrollen gemäss Artikel 4 Buchstabe g nicht genügen würden (DJS). Ferner wird bezweifelt, ob genügend geschultes Personal für Kontrollen vorhanden sei (DJS). Zudem hätten die Betroffenen keine Möglichkeiten, direkt gegen fehlbare Behörden vorzugehen (DJS). Das Datenschutzgesetz sei schwach und entsprechende Verweise darauf würden sich als Makulatur erweisen (DJS).

10

BS, AG, GE, GR, JU, LU, NE, SH, ZH, CVP, EVP, SP, SVP, CP, KKJPD, KIFS, KSBS, KSS, sgv, SSV, SVJ.

11

SZ und VD verlangen eine Vereinfachung. DJS bemängelt, dass der Ausdehnung der Eintragungen und der Erleichterung der Zugriffe keine genügenden Kontrollmechanismen gegenübergestellt würden. Smith verlangt, dass in allen Auszügen die gleichen Urteilsdaten enthalten sein müssten und dass nur bei den Urteilskopien und den Daten über hängige Strafverfahren differenziert werde.

12

AR, BS, FR, GE, GR, SG, SH, UR, VD, VS, EVP, FDP, GPS, KKJPD, SGV, SKG.

13

GE, FDP.

14

GPS, SVP.

15

AG, KKJPD.

16

GE, LU (betont Mehraufwand für die Gerichte, die KOST und für die Systembetreuung), CVP (verlangt verbindlichere Kostenschätzungen). Zur aufwendigen Erfassung elektronischer Urteilskopien vgl. die Ausführungen zu Ziff. 4.11.