Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 20 Seiten
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4.48 Nr. 145 Kollektive Arbeitsstreitigkeiten
Die Rubrik "Art der Erhebung" wurde von Teilerhebung auf Vollerhebung abgeändert, da alle Ereignisse abgeklärt werden. Die Rubrik "Befragte" wurde durch die öffentlichen Verwaltungen erweitert.
4.49 Nr. 171 Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung
Anpassung der Rubrik "Besondere Bestimmungen". Ab dem 1. Oktober 2014 wird das BFS das zuständige Erhebungsorgan sein.
4.50 Nr. 175 Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes
In der Rubrik „Art der Erhebung und Erhebungsmethode“ wurde inhaltlich eine Präzisierung angebracht.
4.51 Nr. 176 Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie
In der Rubrik „Art der Erhebung und Erhebungsmethode“ wurde inhaltlich eine Präzisierung angebracht.
4.52 Nr. 177 Statistik des Umsatzes «Sonstige Dienstleistungen»
In der Rubrik „Art der Erhebung und Erhebungsmethode“ wurde inhaltlich eine Präzisierung angebracht.
4.53 Nr. 184 Verlaufsstatistische Analysen im Bildungsbereich
Für die Bildungsverläufe wurde eine neue Erhebung eingefügt. Die Statistik liefert Informationen über Bildungsverläufe und -biografien und kann mit den soziodemografischen Biografien verknüpft werden. Dadurch wird es möglich, Analysen über den Bildungsverlauf, die Bildungsmobilität und die soziodemografische Biografie von Kohorten durchzuführen.
4.54 Nr. 185 Landwirtschaftliche Betriebsparameter zur Berechnung der Ammoniak-
Emissionen
Das BAFU hat im Rahmen der Berichterstattung zum Göteborg-Protokoll (UNECE LRTAP Convention) die Aufgabe, u.a. Ammoniak-Emissionen aus der Schweiz zu melden. Die Schweiz darf eine festgelegte Emissionshöchstmenge nicht überschreiten und muss die Zahlen jährlich und für bestimmte Zieljahre jeweils in einer nachprüfbaren Form berechnen.
Zu diesem Zweck führt das BAFU jeweils in fünfjährigen Abständen Erhebungen bei einer repräsentativen Stichprobe von Landwirtschaftsbetrieben durch, die vom BFS auf der Grundlage der landwirtschaftlichen Strukturerhebung gezogen wird.
Die Erhebungen werden in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaft (HAFL) durchgeführt und ergänzen die Landwirtschaftliche Betriebszählung des BFS (Grund- und Zusatzerhebung) mit Betriebsparametern, die für die Berechnung der schweizerischen Ammoniak-Emissionen mit dem Modell AGRAMMON erforderlich sind.
Die Kosten der Erhebung und Auswertung werden jeweils vom BAFU getragen. Die Kosten allein für die Erhebung belaufen sich auf rund CHF 120‘000.- (Mandat HAFL) und weniger als 5 Stellenprozente im BAFU alle fünf Jahre.
In den Zwischenjahren basieren die Berechnungen der Ammoniak-Emissionen jeweils auf der Grund- und Zusatzerhebung der landwirtschaftlichen Betriebszählung des BFS. Sollten an diesen BFS-Erhebungen Änderungen vorgenommen werden, müssten die Auswirkungen auf die BAFU Auswertungen geprüft werden.