Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/52: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Cabaret-Tänzerinnen-Statut) · 21 Seiten
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dass die ausgearbeiteten Musterverträge im Cabaret-Bereich auch weiterhin die Wirkung für Tänzerinnen aus EU/EFTA-Staaten entfalten können.
SGB spricht sich deutlich gegen die Abschaffung des Statuts aus. Der Gewerkschaftsbund ist der Meinung, die Aufhebung des Statuts schaffe nur neue Probleme. Er befürchtet eine Zunahme des Menschenhandels sowie der illegalen Erwerbstätigkeit in diesem Bereich mit noch prekäreren Arbeitsbedingungen auf Grund des Fehlens eines legalen Aufenthalts. Er fordert die Kantone auf, entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen und effiziente Kontrollen durchzuführen. Ebenfalls werden klare Sanktionen gegen Cabaret-Betreiber gefordert.
SGV (2) lehnt die Aufhebung des Statuts ab. Der Verband ist der Meinung, dass Vollzugs- und Ressourcenprobleme kein Grund seien, eine Gesetzgebung abzuschaffen, insbesondere wenn diese Gesetzgebung Personen vor Ausbeutung schützen solle. Es handle sich um eine einseitige Diskriminierung von Tänzerinnen aus Drittstaaten, auch gegenüber anderen Inhabern der L-Bewilligung. Es wird eine Zunahme der illegalen Migration sowie der Kontaktbars und Saunaclubs befürchtet. Der Schutz des Statuts biete eine beinahe einmalige Rechtssicherheit. Würde das Statut trotzdem abgeschafft, so sei eine Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren vorzusehen.
Travail.Suisse begrüsst die Abschaffung des Statuts. Die Organisation habe bereits wiederholt das Statut kritisiert, da sie der Meinung ist, das Statut widerspreche der Zulassungspolitik für Drittstaatsangehörige und bevorzuge grundlos eine bestimmte Branche. Der Arbeitnehmerdachverband erachtet jedoch die vorgeschlagenen "flankierenden Massnahmen" als unzureichend und fordert wirksamere Massnahmen für den Schutz der Frauen, insbesondere auch im EU/EFTA-Bereich.
UNIA lehnt die vorgesehene Aufhebung des Statuts ab. Die Gewerkschaft fordert bessere Kontrollen und das Ergreifen effizienter Massnahmen gegen den Menschenhandel, auch im Bereich der Zuwanderung aus den EU/EFTA-Staaten.
2.5 Vernehmlassungsresultate weiterer interessierter Kreise: (Konferenzen und Vereinigungen, Städte, Kirchen, Wirtschaftsorganisationen und Berufsverbände, NGOs, Vereine und Verbände):
AIDS-Hilfe Graubünden äussert sich gegen die Abschaffung des Statuts. Sie befürchtet eine Verlagerung in die Illegalität. Ohne Arbeitsbewilligung und regulären Aufenthaltsstatus seien die Frauen vulnerabler und das sowohl auf der gesundheitlichen wie auch der psychosozialen Ebene. Der Schutz vor Ausbeutung durch Prostitution und Menschenhandel sei mit dem Statut gewährleistet. Die kantonalen Behörden hätten, wie auch in anderen Branchen üblich, die Umsetzung des Statuts konsequenter zu kontrollieren.
AIDS Hilfe Luzern mit ihrem Angebot APiS (Aidsprävention im Sexgewerbe) lehnt die geplante Aufhebung des Statuts ab. Dieses bedeute für die Frauen Schutz, da sie sich legal in der Schweiz aufhalten können und über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen. Diese Tatsache erlaube es den Beratungsstellen, bei arbeitsrechtlichen Verstössen zu intervenieren. Das Angebot APiS unterstützt des Weiteren die eingereichte Stellungnahme der FIZ.
AIDS-HILFE Schweiz und die Mitgliederorganisationen des "APiS-Netzwerks -
Aidsprävention im Sexgewerbe" lehnen die vorgesehene Aufhebung des Statuts ab. Der Job als Cabaret-Tänzerin gelte für manche Frauen aus Drittstaaten als eine ökonomische Chance. Das Statut gebe ihnen einen gewissen rechtlichen Schutz, insbesondere vor dem