Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/52: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Cabaret-Tänzerinnen-Statut) · 21 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht

ZH unterstützt die geplante Aufhebung des Statuts. Trotz eines wirksamen Kontroll- und Sanktionierungssystems bleibe die Gefahr des Missbrauchs und der Ausbeutung bestehen. Der vermeintliche Schutz vermöge nicht zu verhindern, dass die Frauen ihre Gesundheit gefährden und in finanziellen Abhängigkeiten von Menschenhändlern geraten können. Es sei zudem nicht hinreichend nachvollziehbar, weshalb bei Cabaret-Tänzerinnen von den strengen Zulassungskriterien für Drittstaatsangehörige abgewichen werden solle. Der Kanton begrüsst zudem die vorgeschlagene Übergangsfrist für die betroffenen Betriebe sowie die vorgeschlagenen "flankierenden Massnahmen".

2.2 Vernehmlassungsresultate der gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städten und Berggebieten:

SGV (1) begrüsst die Aufhebung des Tänzerinnen-Statuts. Gerade die Bindung an den Arbeitgeber und an die Agentur berge ein hohes Risiko von Prekarisierung und Ausbeutung. Die Kontrollen in diesem Bereich seien schwierig bis unmöglich und der Verband teilt deshalb die Ansicht des Bundesrates, wonach aus heutiger Sicht der gegenwärtige Status für die Frauen zu wenig Schutz biete.

SSV befürwortet die Abschaffung des Statuts ausdrücklich. Der Verband teilt die Meinung des Bundesrates, dass das Statut keinen Schutz biete. Es sei nachgewiesen, dass die Arbeit im Cabaret als Hintertür zur Prostitution benutzt werde und dies widerspreche dem eigentlichen Zweck des Statuts. Die Anzahl Betriebe in diesem Bereich nehme kontinuierlich ab und die bestehenden Betriebe könnten ihren Bedarf mit Arbeitskräften aus den EU/EFTA-Staaten abdecken. Frauen aus diesen Ländern könnten sich besser gegen schlechte Arbeitsbedingungen wehren. Es sei ebenfalls unverständlich, weshalb die Erotikbranche gegenüber anderen Branchen privilegiert sein solle.

2.3 Vernehmlassungsresultate der politischen Parteien

CVP befürwortet die Abschaffung des Statuts und stützt sich dabei in allen Punkten auf die Argumente des Erläuternden Berichts. Die Partei unterstützt insbesondere den angestrebten Paradigmenwechsel von der Kriminalisierung der Betroffenen hin zum verstärkten Opferschutz. Gleichzeitig kritisiert die Partei den mangelnden Schutz im Rotlichtbereich für Personen aus EU/EFTA-Staaten und fordert, dass diesem Schutz der erforderliche Stellenwert einzuräumen sei.

EVP begrüsst die Aufhebung des Statuts und stützt sich dabei auf die Argumente des Erläuternden Berichts.

FDP lehnt die Aufhebung des Statuts ab. Die Partei ist der Meinung, dass Vollzugs- und Ressourcenprobleme kein Grund seien, eine Gesetzgebung abzuschaffen, insbesondere wenn deren Zweck den Schutz von Personen vor Ausbeutung sei. Es wird ein besserer Vollzug verlangt. Die Kontrollen sollen quantitativ und qualitativ verstärkt werden. Cabaret-Besitzer und -betreiber sowie Vermittlungsagenturen sollen ebenfalls kontrolliert und bei Vergehen klar sanktioniert werden.

Die Grünen lehnen die Aufhebung des Statuts ab. Sie sind der Meinung, dass eine Aufhebung die betroffenen Frauen illegalisiere und somit auch der Menschenhandel zunehmen würde. Das Statut garantiere heute einen minimalen Schutz. Die Mehrheit der Argumente der Grünen entspricht inhaltlich der Stellungnahme der FIZ.