Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/52: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Cabaret-Tänzerinnen-Statut) · 21 Seiten

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die Scheinehen begünstigen würde. Auch die öffentliche Hand würde viele Einnahmen verlieren. Es handle sich zudem um eine einseitige Diskriminierung von Tänzerinnen aus Drittstaaten, auch gegenüber anderen Inhabern der L-Bewilligung.

Die Alder und Co. in Chur (GR) ist gegen die geplante Revision der VZAE. Mangelnde Kontrollierbarkeit könne nicht als Argument für eine Aufhebung des Statuts geltend gemacht werden. Die Tänzerinnen-Bewilligung ermögliche den Frauen eine legale Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Dies verhindere den Menschenhandel, der auf Grund der staatlichen Kontrollen ausgeschlossen sei. Das Unternehmen befürchtet bei einer Aufhebung die Schliessung des eigenen Betriebs, einen Stellenabbau, eine Zunahme der illegalen Clubs sowie das Verschwinden der klassischen Cabarets. Der Bedarf in den Cabarets könne nicht mit EU/EFTA-Bürgerinnen gedeckt werden. Diese hätten kein Interesse an der streng reglementierten Arbeit im Cabaret. Durch eine strikte Amtsführung seien die bestehenden Regeln und die Kontrolle der Schutzmassnahmen kontrollierbar und der Schutz der Tänzerinnen könne gewährt werden.

Die Angelo Pfister AG in Zürich (ZH) ist gegen die geplante Revision der VZAE. In Kantonen, die das Statut nicht mehr anwenden gebe es eine grosse Zunahme an Massagesalons, Kontaktbars und Saunaclubs. Menschenhandel und Ausbeutung finde in diesen Etablissements statt und nicht in Cabarets. Der Schutz der Frauen sei in den vergangenen Jahren laufend verbessert worden. Erotik sei vielseitig und länderspezifisch, die Kunden wünschen Shows mit Frauen aus der Karibik, Asien, Afrika usw.

ASCO ist gegen die geplante Revision der VZAE. Der Verband argumentiert, dass das Statut eine hohe Schutzwirkung habe und sich die Lage der Frauen bei einem Wegfall massiv verschlechtern würde. Im Zuge der zunehmenden illegalen Einwanderung würden kriminelle Strukturen, Menschenhandel und Zwangsprostitution begünstigt werden, während die Frauen in den Untergrund oder in Scheinehen gedrängt würden. Auch der Fortbestand der Cabaret-Branche wäre gefährdet, was ein wichtiger Bestandteil des gastronomischen und touristischen Angebots darstelle. An den wichtigsten Wirtschaftsstandorten der Schweiz brauche es seriöse Anbieter erotischer Unterhaltung. Es seien Einnahmeeinbussen für Bund, Kantone und die Sozialwerke zu erwarten. Negative wirtschaftliche Auswirkungen seien auch für verschiedene Lieferanten Vermittlungsagenturen und Getränkehändler, die direkt von den Cabarets abhängig seien, zu befürchten. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Cabaret-Branche unter den Vollzugsschwierigkeiten zu leiden habe. Eine mangelnde Nachfrage nach entsprechender nächtlicher Unterhaltung in Cabarets lasse sich nicht feststellen. Zudem würden die Tänzerinnen bei einer Aufhebung des Statuts gegenüber anderen Inhabern von L-Bewilligungen diskriminiert. Sollte die geplante Revision trotzdem durchgeführt werden, so sei eine Übergangsfrist von mindestens 6 Jahren vorzusehen.

Café Americano in Bern (BE), ART SOLUTIONS GmbH in Bern (BE), Cabaret Borsalino in Thun (BE), BURN GmbH in Bern (BE), Cash + Carry Angehrn AG in Bern (BE), Hotel Central Continental AG in Interlaken (BE), Club Elegance / BMD Gastro GmbH in Interlaken (BE), Bar Club Messy AG in Bern (BE), Le Perroquet in Bern (BE), Le PETIT perroquet in Bern (BE), RedOx Thun GmbH in Thun (BE), Ristorante SCALA in Bern (BE) und Bar Venezia in Bern (BE) äussern sich ebenfalls gegen die geplante Aufhebung und schliessen sich der Stellungnahme der ASCO an.

ASCO Regionalverband Ostschweiz ist gegen die geplante Revision der VZAE. Der Verband stützt sich dabei auf die Tatsache, dass der Kanton GR bereits mehrmals über die Nichtanwendung des Statuts debattiert habe und sich für die Beibehaltung entschieden habe.