Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/52: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Cabaret-Tänzerinnen-Statut) · 21 Seiten
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illegalen Aufenthalt und der damit verbundenen äusserst präkarisierten Arbeitssituation. Ohne Arbeitsverträge drohe den Frauen aus Drittstaaten, in Zwangslagen zu geraten, in welchen sie hohen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt seien. Die HIV/Aids und STI10-
Prävention sei bei einem illegalen Aufenthalt "massiv schlechter zugänglich". In den Entscheidungen der Migrationsbehörden seien neben arbeitsrechtlichen Aspekten auch solche der privaten und öffentlichen Gesundheit mit zu berücksichtigen.
Aspasie, ProKoRe und XENIA lehnen die Abschaffung des Statuts ab. Nur weil die Behörden ihre Aufgaben nicht wahrnehmen, könne es nicht sein, dass das Statut abgeschafft werde. Sie kritisieren gleichzeitig zu wenig bis gar nicht im Rahmen der "flankierenden Massnahmen" einbezogen zu sein. Die Organisationen befürchten eine Zunahme der illegal anwesenden Frauen aus Drittstaaten zwecks Prostitution. Die NGOs stellen folgende Forderungen:
• Das Statut müsse zwingend erhalten bleiben, es sei die einzige legale Möglichkeit für Frauen aus Drittstaaten, in der Schweiz zu arbeiten und der einzige Schutz gegen Frauenhandel, Ausbeutung und Illegalisierung.
• Die Steuerungsgruppe Cabaret-Tänzerinnen müsse sich regelmässiger treffen.
• NGOs und ihre Verbesserungsvorschläge seien ernst zu nehmen und seien umzusetzen.
• Die Kontrollen der Behörden dürfen sich nicht nur auf den Aufenthaltsstatus beschränken.
• Es müsse strengere Kontrollen und Sanktionen gegen Cabaret-Betreiber und Vermittlungsagenturen geben.
Basel Tourismus und Gewerbeverband Basel-Stadt äussern sich gegen die Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts. Diese Organisationen sind der Meinung, ein Wegfall des Statuts gefährde einen wichtigen Teil des gastronomischen und damit auch touristischen Angebots. Die Stadt Basel sei auch auf ein attraktives Nachtleben angewiesen.
CP unterstützt die Absicht des Bundesrates, das Cabaret-Statut aufzuheben. Die Organisation ist der Meinung, dass auf Grund der mangelnden Schutzwirkung des Statuts die Besserstellung dieser Branche nicht mehr vertretbar und das Statut deshalb aufzuheben sei. Die Wirtschaftsorganisation erachtet die Frist von einem 3/4 Jahr als angemessen, insbesondere wegen den Rekrutierungsmöglichkeiten im EU/EFTA-Raum und die vorgeschlagenen "flankierenden Massnahmen" als ausreichend.
Die DJS, EFS, Gesundheit Schwyz und Terres des Femmes Schweiz sprechen sich gegen die Abschaffung des Statuts aus und verweisen dabei auf die Stellungnahme der FIZ.
Die EKM stellt sich auf den "Standpunkt, dass der minimale Schutz, welcher Tänzerinnen aus Drittstaaten heute dank des Statuts geniessen, aufrechterhalten werden müsse." Darüber hinaus sollten Massnahmen ergriffen werden, welche alle Frauen im Rotlicht- und Erotikgewerbe schützen würden, unabhängig davon, ob diese aus EU- oder aus Drittstaaten stammen. Entsprechende Massnahmen dürfen sich nicht alleine im Ausländerrecht
ansiedeln, sie müssen auch arbeitsrechtlicher Natur sein, denn die Sexarbeit sei – im Rahmen der gesetzlich geregelten Bedingungen und Auflagen – ein legales Gewerbe. Konkret empfiehlt die EKM folgende Massnahmen:
• Art. 23 AuG müsse neu interpretiert werden. Auch Angestellte im Rotlicht- und Erotikgewerbe müssten als qualifizierte Arbeitskräfte und Spezialistinnen betrachtet werden und im Rahmen der ordentlichen Kontingente für Drittstaatenangehörige in den Ge-
10 "sexually transmitted infections" - sexuell übertragbare Krankheiten