Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/52: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Cabaret-Tänzerinnen-Statut) · 21 Seiten
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werden, dass die vom Gesetzgeber gewollte Schutzwirkung des Statuts nicht mehr vorhanden ist. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 15. Juni 2012 das Vernehmlassungsverfahren zur Aufhebung des Statuts eröffnet.
1.2 Ziel der VZAE-Revision
Ziel der vorliegenden Revision ist es, das Cabaret-Tänzerinnen-Statut für Personen aus Drittstaaten aufzuheben. Diese Aufhebung soll durch Begleitmassnahmen gestützt werden. Vorgesehen sind unter anderem die Sensibilisierung der Visums- und Migrationsbehörden anhand von Rundschreiben und regelmässigen Schulungen. Eine Expertengruppe mit Vertretern von Bund, Kantonen, Polizei, NGOs usw. soll die Aufhebung des Statuts begleiten. Gleichzeitig soll der Opfer- und Zeugenschutz gestärkt werden. Die verstärkte Bekämpfung des Menschenhandels unter Berücksichtigung des NAPs ist ebenfalls anzustreben.
2. Zusammenfassung der Vernehmlassungsresultate
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, welches vom 18. Juni bis 2. November 2012 dauerte, wurden insgesamt 117 Stellungnahmen eingereicht. 25 Kantone, 1 Stadt, 10 politische Parteien, 7 gesamtschweizerische Dachverbände, 49 interessierte Organisationen, 23 Betriebe und 2 Privatpersonen haben sich im Rahmen des Verfahrens geäussert.
22 Kantone begrüssen die vorgeschlagene Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZH), drei Kantone lehnen sie ab (NW, OW, SO) und ein Kanton hat keine Stellungnahme eingereicht (ZG). Der VSAA sowie die Stadt Lausanne haben sich für die Aufhebung des Statuts ausgesprochen. Die KKJPD hat explizit auf eine Stellungnahme verzichtet.
Von den sieben gesamtschweizerischen Dachverbänden unterstützen vier (SGV (1), SSV, AGV und Travail.Suisse) die Aufhebung des Statuts. Drei der Verbände (SGB, SGV (2) und UNIA) äussern sich dagegen.
Was die politischen Parteien betrifft, so stimmen die CVP und die EVP der Aufhebung zu und die SP unterstützt die Abschaffung des Statuts unter bestimmten Voraussetzungen. Die restlichen Parteien (FDP, die Grünen, JUSO, MCR-MCG, SP Frauen, Junge SVP und SVP) lehnen die vorgeschlagene Revision der VZAE ab.
Die 50 interessierten Organisationen stellen sich mehrheitlich aus Frauenschutzorganisationen aus dem Milieu, gemeinnützigen Organisationen und anderen NGOs sowie aus Verbänden aus der Cabaret-, Vermittlungs-, Gastgewerbe- und Tourismusbranche zusammen.
Insgesamt 23 Frauenschutzorganisationen, NGOs, Frauenverbände und sonstige Organisationen3 lehnen die Aufhebung des Statuts ab und fordern mehrheitlich bessere Rechte insbesondere auch für die Frauen aus Drittstaaten.
19 Verbände aus der Cabaret-, Vermittlungs-, Gastgewerbe- und Toursimusbranche4 lehnen die vorgeschlagene VZAE Revision ebenfalls ab.
3 AIDS Hilfe GR, AIDS Hilfe LU, AIDS Hilfe Schweiz, Aspasie, DJS, EFS, EKM, FIZ, Gesundheit Schwyz, Kirchliche Gassenarbeit Bern, MayDay, ProKoRe, Solidaritätsnetz Sans-Papiers Bern, Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, SEK, SFR, SVF, Terre des Femmes Schweiz, Verein Lysistrada, vpod Frauen, World Vision Schweiz, XENIA, Zürcher Stadtmission/Isla Victoria
4 ASCO, ASCO Regionalverband Ostschweiz, Basel Tourismus, Gastrosuisse sowie die Gastroverbände der Kantone AG, BE, GL, GR, OW, SO, SG, TI und ZH, Gewerbeverband Basel-Stadt, Gilde etablierter Schweizer Gastronomen, G.I.R., ISI, STV und WVBS