Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/52: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Cabaret-Tänzerinnen-Statut) · 21 Seiten
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Die verbleibenden fünf Organisationen (CP, ICJ-CH, Juristinnen Schweiz, VFG und die Zürcher Frauenzentrale) unterstützen die vorgesehen Aufhebung des Statuts.
23 Betriebe5, welche sich aus Cabarets, Restaurants, Night Clubs, Vermittlungsagenturen und Zulieferern zusammenstellen, äussern sich gegen eine Aufhebung des Statuts.
2.1 Vernehmlassungsresultate aus den Kantonen
AG unterstützt die Absicht des Bundesrates, das Cabaret-Statut aufzuheben. "Tatsächlich bestehe bei der Bewilligungserteilung eine sachlich kaum begründbare Besserstellung der Tänzerinnen aus Drittstaaten gegenüber anderen Drittstaatsangehörigen ohne (hoch) qualifizierte Ausbildung. Im Sinne einer rechtsgleichen Umsetzung der eidgenössischen, migrationspolitischen Grundsätze erscheine es konsequent, Tänzerinnen aus Drittstaaten gleich wie andere, gering qualifizierte Arbeitskräfte zu behandeln und keine Arbeitsbewilligungen mehr zu erteilen. Bewilligungen werden zwar unter strengen Bedingungen erteilt, wegen der fehlenden Kontrollierbarkeit könne deren Einhaltung nicht sicher gestellt werden.
Bereits heute seien zudem in den Cabarets überwiegend Tänzerinnen aus den EU/EFTA-Staaten engagiert. Entgegen der Befürchtungen des Branchenverbands ASCO bedeute die Abschaffung des Statuts nicht zwingend das Ende der Cabaret-Szene." Der Kanton erachtet die Frist von 3/4 Jahr als angemessen.
AR unterstützt die Absicht des Bundesrates, das Cabaret-Statut aufzuheben. Der Kanton, der das Statut seit 1995 nicht mehr anwendet, hat keine Verlagerung in die Illegalität festgestellt.
AI kann die Gründe des Bundesrates, das Cabaret-Statut aufzuheben, nachvollziehen. Er begrüsst die vorgesehenen "flankierenden Massnahmen" insbesondere in Bezug auf die Verlagerung in die Illegalität und unterstützt die Aufhebung des Statuts.
BE unterstützt die vorgeschlagene Aufhebung des Statuts vollumfänglich. Ebenfalls unterstützt der Kanton die vom Bund vorgeschlagenen "flankierenden Massnahmen". Er stellt jedoch fest, dass bei einer Aufhebung zusätzliche Kontrollen der einschlägigen Betriebe notwendig sein werden. Der Kanton beantragt, dass der Bund den Kantonen für die Bekämpfung des Menschenhandels entweder zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt oder die Unterstützung des Bundes in diesem Bereich personell ausbaut.
BL stimmt der vorgeschlagenen Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts zu. Der Kanton teilt die Auffassung, dass auf Grund der strengen Einreisevoraussetzungen keine Verlagerung der Tänzerinnen aus Drittstaaten in die Illegalität zu befürchten sei.
BS bestätigt, dass die im Erläuternden Bericht geäusserten Bedenken zum Statut zu Recht bestehen würden und die Kontrollierbarkeit, insbesondere im Bereich der Animation zu Alkoholkonsum und der Ausübung der Prostitution schwierig bis unmöglich sei. Der Kanton ist aber auch der Meinung, dass das Statut auch einen gewissen Schutz biete (Mindestanstellungsbedingungen in einem schriftlichen Arbeitsvertrag, Versicherung gegen Krankheit und Unfall usw.). Der Kanton erachtet es als problematisch, dass keine Schutzmechanismen im Bereich der EU/EFTA-Angehörigen im Erotikbereich bestehen. Er geht davon aus, dass eine Abschaffung des Statuts zu mehr illegaler Erwerbstätigkeit im Erotikbereich führen wird.
Gleichzeitig unterstützt der Kanton BS die im Erläuternden Bericht erwähnten Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und für einen verbesserten Opferschutz. Der Kanton stellt die Frage, ob mit der Abschaffung des Statuts nicht abgewartet werden sollte, bis die
5 Siehe Verzeichnis der Eingaben / Abkürzungen auf Seite 19f.