Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/52: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Cabaret-Tänzerinnen-Statut) · 21 Seiten
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Im Kanton GR bestehe die Nachfrage nach erotischen Tanzdarbietungen in Cabarets. Es sei jedoch nicht möglich die Tänzerinnen im EU-Raum zu rekrutieren. Er befürchte eine Verlagerung in die Illegalität der betroffenen Frauen sowie negative wirtschaftliche Folgen für die Betriebe, deren Zulieferer sowie weitere KMU Betriebe. Der Verband begrüsse die Zulassungspraxis im Bereich Cabaret und sei überzeugt, dass die Einhaltung der BFM Weisungen nur durch regelmässige Kontrollen garantiert werden könne.
ATLAS GmbH in Bern (BE) ist gegen die geplante Revision der VZAE. Die seit 16 Jahren tätige Vermittlungsagentur weist darauf hin, dass die Tänzerinnen durch die Sonderregelung registriert, vermittelt und kontrolliert werden. Sie seien legal da und seien nicht ihren "Arbeitgebern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert". Bei einer Aufhebung würden die Tänzerinnen in die Illegalität abdriften. Dadurch würde auch der Menschenhandel begünstigt werden.
Cecie, Dancing-NIGHT CLUB in Lugano (TI) spricht sich gegen die Aufhebung des Statuts aus. Cabarets seien ein wichtiger touristischer Zweig, der nun gefährdet werde. Die verfassungsmässig verankerte Handels- und Gewerbefreiheit der Betriebe der ASCO werde von den Behörden missachtet und eingeschränkt. Eine Aufhebung würde dazu führen, dass sämtliche Night Clubs in Bordelle umgewandelt würden, was negative Folgen für die Kantone hätte. Das Statut sei einfach kontrollierbar und biete den Frauen Schutz. Tänzerinnen aus Drittstaaten mit solchen aus EU/EFTA-Staaten zu ersetzen sei nicht umsetzbar, da es sehr schwer sei, qualifiziertes Personal für Cabarets innerhalb der EU zu finden.
Crazy Arosa / RIWA-AROSA-GmbH in Arosa (GR) äussert sich gegen die vorgesehen Aufhebung des Statuts. Das Cabaret gehöre seit vielen Jahren zum touristischen Angebot der Region. Das Cabaret befürchtet die Schliessung des Betriebes, Arbeitsplatzverlust, Einnahmenrückgänge von Zulieferern und Geschäftspartnern sowie verminderte Steuereinnahmen. Ebenfalls sei eine Verschiebung in die Illegalität, wie in den Kantonen die bereits das Statut nicht mehr anwenden, zu erwarten.
Gastrosuisse, Gastro Aargau, Gastro Bern, Gastro Glarnerland, Gastro Obwalden,
Gastro Solothurn, Gastro St. Gallen, Gastro Ticino und Gastro Zürich sind gegen die geplante Revision der VZAE. Das Statut habe sich bewährt. Die Verbände befürchten eine Verlagerung in die Illegalität und präkerere Bedingungen für die Frauen aus Drittstaaten. Es sei nicht ersichtlich, weshalb Cabarets und Tänzerinnen unter den Vollzugsschwierigkeiten zu leiden hätten. Dies sei kein Grund für eine Aufhebung des Statuts. Eine Nachfrage bestehe weiterhin und würde sich nach der Aufhebung des Statuts in die Saunaclubs und Bordelle verschieben. Die Cabaretiers seien auf das Statut angewiesen. Es handle sich zudem um eine einseitige Diskriminierung von Tänzerinnen aus Drittstaaten, auch gegenüber anderen Inhabern der L-Bewilligung. Sollte die geplante Revision jedoch trotzdem durchgeführt werden, so sei eine Übergangsfrist von mindestens 6 Jahren vorzusehen.
Gastro Graubünden ist gegen die Aufhebung des Statuts. Im Kanton GR werde die Aufhebung der Kontingente für Tänzerinnen aus Drittstaaten periodisch überprüft. Letztmals habe sich die Regierung 2006 gegen eine Aufhebung des Statuts ausgesprochen. Im Kanton gebe es keine Vollzugsprobleme im Cabaret-Bereich. Es sei nicht möglich Tänzerinnen problemlos aus EU-Staaten zu rekrutieren und daher seien die Cabarets in GR weiterhin auf Tänzerinnen aus Drittstaaten angewiesen. Das Statut habe sich im Kanton GR bewährt und man könne auch davon ausgehen, dass die Anzahl Bewilligungen in diesem Bereich nicht zunehmen werde.
Frau Georgeta Livia Chis, Cabaret-Tänzerin im Cabaret Octopussy in Chur (GR), ist gegen die geplante Revision der VZAE. Als Rumänin sei sie zwar nicht auf diese Bewilligung ange-